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Willkommen auf der Homepage unserer Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in Selm!



Bitte beachten Sie die Coronaregeln am Eingang!




Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Physiotherapiepraxis geben können.

Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen. Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Team der Physiotherapiepraxis Tögemann in Selm


Öffungszeiten
Montag
von 08:25 bis 15:00 Uhr (ab 15:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Dienstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch
von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Donnerstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen 24 Stunden vorher erfolgen müssen, da der Ausfall sonst in Rechnung gestellt wird.

Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann befinden wir uns in der Behandlung und leider sind dann unserer zwei Rezeptionsfachkräfte nicht zu gegen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie unverzüglich in unseren Freiräumen zurück!



Unser Team

Iris Tögemann - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Iris Tögemann

Inhaberin / Fachliche Leitung, Physiotherapeutin (1994) und sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie (2012)

Geprüfte Therapeutin für:
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Proriozeptive-Neuromuskuläre–Facilitation = PNF (KG ZNS)
  • Schlingentischtherapie

Berechtigt zur Einzelbehandlung nach dem System Schroth und zur Führung der Bezeichnung Schroth-Therapeutin ("Dreidimensionale Skoliose Behandlung nach K. Schroth")

Zertifikat, Fort- und Weiterbildungskurse:
  • Mobilisation des Nervensystems NOI (Neuro-Orthopedic-Institut) Level I und II
  • Funktionseinheit Kiefer "craniomandibuläre Dysfunktion" CMD
  • Atlastherapie
  • Kinesiotape-Methode (Grund- und Aufbaukurs)
  • Einführung in die manuelle Therapie Maitland – Konzept und Haptonomie
  • Dynamische Wirbelsäulentherapie nach Popp Kurs A+B+C
  • Rückenschule in der Einzelbehandlung sowie in der Gruppe als Präventivmaßnahme
  • Präventives und Rehabilitatives Aufbautraining
  • Einführung in die medizinische Trainingstherapie unter den Aspekten der manuellen Therapie, Funktionsanalyse, Cyriax und PNF
  • "Schulterschmerz – Aktuelle Therapie"
  • "Dynamische Stabilisierungen an der Lendenwirbelsäule bei degenerativen Erkrankungen"
  • Qualifikation in der Motopädagogik (senso- und psychomotorische Förderung)
  • Refresher Manuelle Lymphdrainage
  • Chiropressur nach Dr. Thome
  • Spiraldynamik Einführung 3D Wirbelsäulentherapie bei lumbalen Beschwerden
  • Brain Gym
    Definition
    Brain Gym (deutsch: Gymnastik fürs Gehirn) ist ein Bewegungstraining, mit dessen Hilfe die rechte und linke Gehirnhälfte zentriert werden sollen, um die Lernfähigkeit zu verbessern.
    Sie wurden in den 1980er Jahren von Dr. Paul Dennison und seiner Frau Gail Dennison entwickelt.
    Lernen durch Bewegung.
    Bereich aus der Education-Kinesiologie – Edu-K. Es handelt sich hierbei um ein ganzheitliches System.

Ganzheitliche Techniken:
  • Kinesiologie Touch for Health
  • Fußreflexzonentherapie Grund – und Aufbaukurs
  • Craniosacrale Therapie Level 1-4
  • Viscerale Mobilisation 1-2, Osteopathische Behandlungstechniken nach Barral – Ganzkörperdiagnose – Untersuchung und Behandlung des gastro – intestinalen / urogenitalen Systems
  • Funktionelle Orthonomie und Integration Basiskursreihe 1-3 "Manipulationskurs" und Spezialkurs (Manuelle Therapie für Wirbelsäule und Extremitäten)
  • Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn und Breuß zur Therapeutin für die Dorn Methode
  • Viszerale und craniosakrale Integration bei Kopfschmerz, CMD, Schwindel, Tinitus
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Gudrun Potthink - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Gudrun Potthink

Physiotherapeutin seit Februar 1986
Geprüfte Therapeutin der Manuellen Therapie
Osteopathin

Fort- und Weiterbildungen:
  • PNF-Techniken
  • Matten- und Barrentraining
  • Schröpftherapie
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Valentina Weber - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Valentina Weber

Physiotherapeutin seit April 2004
Geprüfte Therapeutin für Manuelle Lymphdrainage

Fortbildungen / Zertifikate:
  • Fußrefexonentherapie I-III bei Omarthrose und anderen Erkrankungen der Schulter
  • Kiefergelenkbehandlung bei craniomandibulärer Dysfunktion -CMD-
  • Viscerale Therapie Ösophagus, Dünndarm, Kolon, Zwerchfell, Magen
  • Craniosacrale Osteopathie Einführung/Aufbaukurs
  • Migränetherapie nach Kern "Wie der Körper Schmerzfreiheit lernt"
  • Faszien
  • Chiropraktik nach Mutzhas
  • Myofasziale Leitbahnen von Körper und Beinen
  • NL School: Funktionstörungen der Hüft- und Kniegelenke und ihre Korrektur
  • Verletzungen und Funktionstörungen der Schulter- und Ellenbogengelenke
    Korrekturalgorithmus
  • Viszerale Therapie Module I - II
  • Emotionaler Aspekt der Gesundheit in der Praxis der angewandten Kinesiologie, emotionale Dysfunktion traumatischen Ursprungs
  • Typologie der Persönlichkeit MBTI Grundkurs Psychosomatische Störungen und deren Korrektur
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken
  • Grundkurs PNF = Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
  • Geprüfte Therapeutin für PNF Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation

Leistungen

Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte


  • KG - ZNS PNF (BG Position 8103)
  • Manuelle Therapie / MT
  • Manuelle Lymphdrainage / MLD
    (zur Zeit leider keine Kapazitäten mehr für MLD!)

Anwendungen der Physikalischen Therapie


  • Krankengymnastik KG
    chirurgisch, orthopadisch, gynäkologisch, zahnärztlich etc.
  • Weiterbilung für Skoliose
  • Kieferbehandlungen, CMD
  • Manuelle Therapie / MT
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis KG ZNS / PNF
  • Klassische Massage / KMT
  • Bindegewebsmassage / BGM
  • Traktions-Extensionsbehandlung / Schlingentisch
  • Wärmeanwendung: Fango / Heißluft / Heiße Rolle
  • Kälteanwendung: Eis / Kühlpack

Unsere Praxis

Auf einer 160 Quadratmeter barrierefreien Fläche befinden sich neben dem Wartebereich und der großzügig gehaltenen Annahme sieben Therapieräume sowie ein rollstuhlgerechtes Kunden- / Patienten-WC.

Gesundheitsnachrichten

Unsere Hand ist ein Wunderwerk
Unsere Hand ist ein Wunderwerk

Unsere Hände sind ein wahres Wunderwerk der Natur. An uns selbst liegt es, wie wir mit unseren Händen umgehen. Funktionieren sie mal nicht, dann benötigen wir die qualifizierte Hilfe der Ergotherapie

Das Zusammenwirken von Knochen, Sehnen, Muskeln und Nervenbahnen in unseren Händen ist einfach magisch. Natürlich dürfen wir hier nicht unsere Blutgefäße und Lymphe vergessen, denn besonders ihnen haben wir es zu verdanken, dass eine Wunde oder ein Trauma in unseren Händen wie von Zauberhand wieder verheilt.

Spielen all diese Faktoren harmonisch zusammen, dann können wir unsere Hände zusammen mit unseren Fingern uneingeschränkt bewegen. So können wir mit ihnen greifen, vom sanften Berühren bis zum richtigen Zupacken. Mit einer gesunden Hand ist das alles möglich.

Doch funktionieren unsere Hände einmal nicht wie gewohnt, dann erkennen wir meist erst richtig, wie wichtig die uneingeschränkte Beweglichkeit unserer Hände und Finger in unserem ganzen Tagesablauf ist. Alle Abläufe, die wir jeden Tag ganz selbstverständlich mit unseren Händen ausgeführt haben, werden zur Qual oder sogar nahezu unmöglich, wenn unsere Hände von Schmerzen, schlecht verheilten Wunden oder einer Krankheit eingeschränkt werden.
Es gibt kaum eine Tätigkeit, in der unserer Hände nicht wichtig sind. Doch ist es schon einmal so weit gekommen, dass deren Gebrauch erheblich eingeschränkt ist oder deren Bewegungen sich bereits seit Längerem unangenehm anfühlen, dann sollten Sie den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Hier gilt, Vorsorge ist die beste Formel dafür, um die Beweglichkeit Ihrer Hände und Finger zu erhalten.

Nicht um sonst hat sich in den vergangenen Jahren das Fachgebiet der Hände rasant entwickelt. Hier gibt es die Orthopädie und die Chirurgie, die sich um die Belange der Hände kümmern. Aus diesem Berufsfeld hat sich die Handchirurgie entwickelt, die als Spezialist ein weitreichenderes Verständnis für Ihre Hände hat. Im Besonderen gilt es hier die Ergotherapie zu nennen, die Ihnen helfend zur Seite steht, wenn es Probleme mit Ihren Händen gibt. Die Ergotherapie ist Ihr Partner, wenn es um das Thema der Vorsorge für die Beweglichkeit geht und natürlich im Besonderen immer dann, wenn ein Trauma, Krankheit, Unfall oder Operation nachversorgt werden müssen.

Kann Telemedizin eine Alternative zur physiotherapeutischen Versorgung vor Ort sein?
Forscherin der HS Gesundheit: „Telemedizin ist wirkungsvoll bei muskuloskelettalen Schmerzen und eine zusätzliche Option zur Therapie vor Ort“

Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie Osteoarthrose und Fibromyalgie zählen zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit und Einschränkungen im alltäglichen Leben. Über 100 Millionen Menschen in Europa leiden darunter. Häufig werden diese Schmerzen klassisch in Arzt- und Physiotherapiepraxen vor Ort behandelt. In den letzten Jahren ist jedoch die Zahl der digitalen Therapieanwendungen rasant gestiegen. Das bringt einige Vorteile wie erhöhte Flexibilität und Selbstwirksamkeit mit sich. Doch kann eine digitale Therapie tatsächlich den gewünschten Behandlungserfolg bringen?

Ein Forschungsteam von der Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum um Svenja Kaczorowski, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin, und Prof. Dr. Daniel Belavy, Professor für Physiotherapie, ging dieser Frage auf den Grund und untersuchte die Ergebnisse von 97 randomisiert kontrollierten Studien mit insgesamt 15.872 Teilnehmenden mit muskuloskelettalen Schmerzen.

Die Ergebnisse zeigten, dass Telemedizin Schmerzen lindern und die körperliche Funktionsfähigkeit verbessern kann. „Jedoch muss sich die weitere Forschung vor allem mit der Frage beschäftigen, ob Telemedizin ähnlich effektiv ist wie qualitativ hochwertige Physiotherapie“, sagt Svenja Kaczorowski. „Bisher fokussierten sich die meisten Studien auf den Vergleich von Telemedizin mit keiner oder minimaler Intervention. Dieser Vergleich kann vor allem dann hilfreich sein, wenn zum Beispiel Wartezeiten bis zum Therapiebeginn effektiv überbrückt werden sollen.“ Weiterhin sollten vor allem Videokonsultationen mehr in den Fokus der Forschung rücken, um die persönliche Komponente bei der digitalen Therapie nicht zu vernachlässigen. „Insgesamt sehen wir aber eine Tendenz, dass Telemedizin wirkungsvoll bei muskuloskelettalen Schmerzen ist und als zusätzliche Option zur Therapie vor Ort in Betracht gezogen werden kann“, fasst Svenja Kaczorowski die Ergebnisse der Studie zusammen.

„Natürlich ist die Tauglichkeit von Telemedizin im Alltag der Menschen noch nicht zu Ende untersucht“, sagt Daniel Belavy. „Wenn mich aber jemand aus dem Freundeskreis oder der Familie nach meiner Meinung fragen würde, würde ich empfehlen, die Telemedizin auszuprobieren: Sie kann effektiv helfen und man spart die Zeit für den Weg in die Praxis.“

Svenja Kaczorowski, Lars Donath, Patrick J. Owen, Tobias Saueressig, Niamh L. Mundell, Moritz Topp, Claire L. Samanna, Rebekka Döding, and Daniel L. Belavy: Telemedicine for Patients with Musculoskeletal Pain Lacks High-Quality Evidence on Delivery Modes and Effectiveness: An Umbrella Review

14.03.2024 DGA | Quelle: Hochschule für Gesundheit Bochum

Vom Anfänger bis zum Leistungssportler: das beste Workout für einen gesunden Rücken
Tag der Rückengesundheit am 15. März

Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland befindet sich derzeit auf einem Rekordniveau. Neben Atemwegserkrankungen sind Muskel- und Skelettbeschwerden, also vor allem Rückenschmerzen, Auslöser für Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Der Tag der Rückengesundheit am 15. März macht auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Prävention und Behandlung von Rückenleiden aufmerksam. Im Mittelpunkt stehen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Rückengesundheit, wie etwa aus dem interdisziplinären Forschungsprojekt „Ran Rücken“ – der bislang größten wissenschaftlichen Untersuchung zu diesem Thema in Deutschland. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Trainingsprogramm entwickelt, das sich für Anfänger ebenso eignet wie für Leistungssportler. „Bei Rückenschmerzen haben sich in den letzten Jahren verschiedene Trainingsprogramme als zunehmend wirksam erwiesen. Diese sind in der Regel schnell und einfach umzusetzen“, sagt Prof. Frank Mayer, Professor für Sportmedizin und Sportorthopädie, Direktor der Hochschulambulanz an der Universität Potsdam sowie Projektleiter von „Ran Rücken“. Veranstalter des Tags der Rückengesundheit sind die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V. Eine wichtige Erkenntnis aus dem vom Bundesinstitut für Sportwissenschaften geförderten Forschungsverbund, an dem 13 Forschungseinrichtungen beteiligt waren: Wer Schmerzen im Kreuz vorbeugen oder lindern möchte, muss in Bewegung kommen und bleiben. „Schonung ist bei Rückenschmerzen kontraproduktiv – im Gegenteil, Bewegung ist wichtig, um die Schmerzen schnell zu bekämpfen“, sagt Prof. Mayer. Um Rückenschmerzen vorzubeugen, sollten außerdem gezielt die Bewegungsabläufe trainiert werden, die Rückenschmerzen auslösen können – Treppensteigen, Lasten heben, Stolpern. Hintergrund ist das Prinzip der sogenannten „Perturbation“, bei welchem durch unerwartete Störungsreize das Zusammenspiel zwischen Nerven und Muskeln trainiert wird. „Beansprucht man das neuromuskuläre System immer wieder, ist man gut gewappnet“, sagt Prof. Mayer. „Rückenschmerzen entstehen häufig durch eine verminderte Rumpfstabilität, welche durch Defizite auf neuronaler, muskulärer und struktureller Ebene verursacht wird.“ Das passende Workout für einen gesunden Rücken – für Anfänger und Profis Auf Basis dieser Erkenntnis wurde im Rahmen des Ran Rücken-Forschungsprojekts ein neuartiges Trainingsinterventionsprogramm entwickelt. Die Besonderheit ist eine Kombination aus sensomotorischen Ganzkörper-Kraftübungen, die konsequent Perturbation einbeziehen – also Übungen, bei denen der Körper schnell auf Störreize reagieren muss. Das Programm besteht im Wesentlichen aus vier Grundübungen in 12 Schwierigkeitslevels, die überall durchgeführt und an die unterschiedliche Leistungsfähigkeit angepasst werden können, vom Anfänger bis zum Hochleistungssportler. „Das Trainingsprogramm kann überall ohne große Hilfsmittel mit wenig Zeitaufwand absolviert werden. Dreimal pro Woche 30 Minuten sind ausreichend“, sagt Mayer. Die Wirksamkeit des Programms wurde in einer großen Multicenter-Studie mit über 1.500 Patientinnen und Patienten sowie in vielen weiteren Begleitstudien nachgewiesen. Das Programm wird in Form von lizenzierten Kursen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Deutschlandweite Veranstaltungen für einen starken und gesunden Rücken Angebote wie dieses und viele weitere können Interessierte rund um den Tag der Rückengesundheit am 15. März in zahlreichen Vor-Ort- und Online-Veranstaltungen bundesweit kennenlernen und ausprobieren. In diesem Jahr soll das Motto „Dein Kompass zur Rückengesundheit“ Orientierung geben auf dem individuellen Weg zu einem gesunden Rücken. Im Mittelpunkt stehen zehn wissenschaftlich fundierte Empfehlungen. Eine Übersicht gibt es zusammen mit einem kostenlosen Booklet, Experteninterviews in Form von Podcasts und einem Veranstaltungskalender auf www.agr-ev.de/tdr. Gesundheitsexpertinnen und Experten können hier ihr lokales und digitales Angebot kostenfrei eintragen. AGR und BdR unterstützen mit Öffentlichkeitsarbeit und Promotionsmaterial: www.agr-ev.de/tag-der-rueckengesundheit/infos-fuer-veranstalter Der Tag der Rückengesundheit macht jedes Jahr am 15. März deutschlandweit auf die Bedeutung der Rückengesundheit aufmerksam und informiert wissenschaftlich fundiert über Möglichkeiten zur Rückenschmerzprävention. Veranstalter sind der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V. und die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Bundesweit finden Vor-Ort und Online-Vorträge, Ausstellungen und Mitmachaktionen für ein rückengesundes Leben statt. Praxen, Vereine und Fitnessstudios öffnen ihre Türen mit speziellen Gesundheitsangeboten. Fachleute tauschen sich im Vorfeld in einem Expertenworkshop über die neuesten wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse aus. Bildunterschrift: Studien zeigen, dass ein sogenanntes Perturbationstraining präventive und therapeutische Effekte bei Rückenschmerzen hat. Dabei wird die Muskulatur spontanen Störreizen ausgesetzt, z. B. durch ein von außen provoziertes Stolpern oder das Balancieren auf wackeligem oder weichem Untergrund.

Wie fit bin ich? Referenzwerte für den 6-Minuten-Gehtest
Auf der Website www.6mwt.org können in den Kalkulator die Strecke, die in 6 Minuten zurückgelegt wurde, das Alter und die Körpergröße eingegeben und unmittelbar die individuelle Leistungsfähigkeit im Verhältnis zur Normalbevölkerung abgelesen werden

Ein Studienteam der Würzburger Universitätsmedizin hat anhand der Ergebnisse der bevölkerungsbasierten STAAB-Kohortenstudie Referenzwerte für den 6-Minuten-Gehtest erstellt. Ein online verfügbarer Rechner ermöglicht es, die eigene individuelle Leistung mit der aufgrund von Alter und Körpergröße zu erwartenden Leistung zu vergleichen.

Der 6-Minuten-Gehtest ist eine einfache, kostengünstige und sichere Untersuchungsmethode, um die körperliche Leistungsfähigkeit eines Individuums zu beurteilen. Er ermöglicht es beispielsweise, die Schwere von Erkrankungen wie Herzinsuffizienz und Lungenleiden sowie das Ansprechen auf eine Therapie zu bewerten. Auch in der Physiotherapie und Rehabilitation wird er oft verwendet, um den Fortschritt der Patientinnen und Patienten zu ermitteln. Das Ergebnis des Tests hängt unter anderem von individuellen Eigenschaften wie Körperbau und Alter der Testperson ab.

Referenzwerte und krankheitsunabhängige Determinanten sind wichtig für die Interpretation der Testergebnisse

„Bislang fehlten jedoch Normwerte zur Einordung und Beurteilung der zurückgelegten Gehstrecke“, berichtet Privatdozentin Dr. Caroline Morbach. Das hat die Kardiologin am Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz Würzburg (DZHI) jetzt in ihrer neuen im Journal Clinical Research in Cardiology veröffentlichen Studie geändert: „Wir haben an einer sehr großen Bevölkerungsstichprobe der Stadt Würzburg, der sogenannten STAAB-Kohorte, Referenzwerte für Menschen aus der Allgemeinbevölkerung zwischen dem 40. und 80. Lebensjahr erstellt, die bei der Interpretation der Testergebnisse helfen können. Diese Referenzwerte sind anwendbar, wenn der Gehtest nach den gleichen Standards durchgeführt wird, wie sie in unserer Studie zur Anwendung kamen.“

Wendepunkt schon nach 15 Metern

Der wichtigste neue Standard ist die Verkürzung der sonst üblichen 30 Meter langen Teststrecke auf 15 Meter. Es müsse nun zwar häufiger gewendet werden, dafür habe die Begrenzung der Distanz den Vorteil, dass der 6-Minuten-Gehtest nun auch in kleineren Räumlichkeiten wie allgemeinmedizinischen oder kardiologischen Praxen oder zuhause durchgeführt werden kann, betont Prof. Dr. Stefan Störk vom DZHI, der gemeinsam mit Prof. Dr. Peter Heuschmann, Vorstand des Instituts für Klinische Epidemiologie und Biometrie (IKE-B) die STAAB-Studie leitet, in der 5.000 Würzburgerinnen und Würzburger auf Vorstufen einer Herzinsuffizienz untersucht werden.

Kalkulator auf Website www.6mwt.org

Für die Beurteilung der Fitness hat das Studienteam der Würzburger Universitätsmedizin unter Federführung von Prof. Rüdiger Pryss und Michael Stach vom IKE-B/ImDS (Institut für Medizinische Datenwissenschaften, ImDS) einen Kalkulator entwickelt und auf der Website www.6mwt.org zur freien Verfügung gestellt. Hier können das Alter und die Körpergröße sowie die zurückgelegte Strecke eingegeben und unmittelbar die individuelle Leistungsfähigkeit im Verhältnis zur Normalbevölkerung abgelesen werden. „Die Leistungsfähigkeit wird in Prozent angeben. Das heißt, man kann ablesen, ob man 40 oder 80 oder sogar 110 Prozent der erwarteten Leistung erreicht hat“, erläutert Prof. Dr. Dr. Götz Gelbrich vom IKE-B. „Wer den Test nach den Standards regelmäßig wiederholt, kann prüfen, ob und wie sich die Belastbarkeit mit der Zeit verändert. Das kann zum Beispiel nach einer Operation interessant sein, aber auch zur Dokumentation eines Trainingseffekts.“

App für 6-Minuten-Gehstrecke

Eine weitere Erleichterung in der Durchführung des 6-Minuten-Gehtests verspricht eine Softwareanwendung, kurz App, die derzeit entwickelt wird. Mit ihr soll der 6-Minuten-Gehtest auch über mobile Endgeräte möglich sein.

Die Standards des 6-Minuten-Gehtests im Rahmen der STAAB-Studie

Der Test wurden in einem wenig frequentierten Bereich im DZHI auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg durchgeführt. Als Gehstrecke diente eine gerade Ebene von 15 Metern Länge, die Wendepunkte wurden mithilfe eines farbigen Klebebandes klar markiert. Die Testpersonen trugen bequeme Kleidung und rutschfestes Schuhwerk und hatten sich idealerweise vier Stunden vor dem Gehtest nicht körperlich angestrengt. Vor dem Test wurden Blutdruck und Herzfrequenz gemessen. Eine medizinische Fachangestellte überwachte den Test. Sie stand dabei in der Mitte der Wegstrecke und teilte alle zwei Minuten die Zeit mit. Zudem ermutigte sie die Testperson alle 30 Sekunden so schnell wie möglich weiterzugehen. Immer wenn die Testperson einen Wendepunkt erreichte, also nach jeweils 15 Metern, wurde dies mit einem Strich auf dem Versuchsprotokoll vermerkt. Nach Ablauf der sechs Minuten wurde die Testperson aufgefordert, an der aktuellen Position stehen zu bleiben. Die zurückgelegten Meter der letzten, inkompletten Runde wurden ausgemessen und erneut Blutdruck und Herzfrequenz erfasst. Die Gehstrecke errechnete sich aus der Anzahl der zurückgelegten kompletten Runden und der Addition der Meter der letzten, inkompletten Runde.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Alter Kamp 4
32120 Hiddenhausen
Tel: 05221/68 97 13
vom 18.03. - 09:00 Uhr
bis 19.03. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm
Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
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      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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  2. Vertragsdurchführung

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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Angaben gemäß § 5 des Telemediengesetzes

Anschrift:
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Leitung: Iris Tögemann


Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Aufsichtsbehörde:
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Platanenallee 16
59425 Unna
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet:

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
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Fristen für Terminabsagen / Zahlungsziele


HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen, privaten Krankenkassen und Honorarvereinbahrung in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

ZAHLUNGSZIELE

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben.

Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.

Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Physiotherapeutische und sektorale heilpraktiktische Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen.

Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

IN RECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Physiotherapeutische Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird.

Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Praxis für Physiotherapie
Iris Tögemann