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Willkommen auf der Homepage unserer Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in Selm!



Bitte beachten Sie die Coronaregeln am Eingang!




Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Physiotherapiepraxis geben können.

Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen. Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Team der Physiotherapiepraxis Tögemann in Selm


Öffungszeiten
Montag
von 08:25 bis 15:00 Uhr (ab 15:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Dienstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch
von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Donnerstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen 24 Stunden vorher erfolgen müssen, da der Ausfall sonst in Rechnung gestellt wird.

Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann befinden wir uns in der Behandlung und leider sind dann unserer zwei Rezeptionsfachkräfte nicht zu gegen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie unverzüglich in unseren Freiräumen zurück!



Unser Team

Iris Tögemann - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Iris Tögemann

Inhaberin / Fachliche Leitung, Physiotherapeutin (1994) und sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie (2012)

Geprüfte Therapeutin für:
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Proriozeptive-Neuromuskuläre–Facilitation = PNF (KG ZNS)
  • Schlingentischtherapie

Berechtigt zur Einzelbehandlung nach dem System Schroth und zur Führung der Bezeichnung Schroth-Therapeutin ("Dreidimensionale Skoliose Behandlung nach K. Schroth")

Zertifikat, Fort- und Weiterbildungskurse:
  • Mobilisation des Nervensystems NOI (Neuro-Orthopedic-Institut) Level I und II
  • Funktionseinheit Kiefer "craniomandibuläre Dysfunktion" CMD
  • Atlastherapie
  • Kinesiotape-Methode (Grund- und Aufbaukurs)
  • Einführung in die manuelle Therapie Maitland – Konzept und Haptonomie
  • Dynamische Wirbelsäulentherapie nach Popp Kurs A+B+C
  • Rückenschule in der Einzelbehandlung sowie in der Gruppe als Präventivmaßnahme
  • Präventives und Rehabilitatives Aufbautraining
  • Einführung in die medizinische Trainingstherapie unter den Aspekten der manuellen Therapie, Funktionsanalyse, Cyriax und PNF
  • "Schulterschmerz – Aktuelle Therapie"
  • "Dynamische Stabilisierungen an der Lendenwirbelsäule bei degenerativen Erkrankungen"
  • Qualifikation in der Motopädagogik (senso- und psychomotorische Förderung)
  • Refresher Manuelle Lymphdrainage
  • Chiropressur nach Dr. Thome
  • Spiraldynamik Einführung 3D Wirbelsäulentherapie bei lumbalen Beschwerden
  • Brain Gym
    Definition
    Brain Gym (deutsch: Gymnastik fürs Gehirn) ist ein Bewegungstraining, mit dessen Hilfe die rechte und linke Gehirnhälfte zentriert werden sollen, um die Lernfähigkeit zu verbessern.
    Sie wurden in den 1980er Jahren von Dr. Paul Dennison und seiner Frau Gail Dennison entwickelt.
    Lernen durch Bewegung.
    Bereich aus der Education-Kinesiologie – Edu-K. Es handelt sich hierbei um ein ganzheitliches System.

Ganzheitliche Techniken:
  • Kinesiologie Touch for Health
  • Fußreflexzonentherapie Grund – und Aufbaukurs
  • Craniosacrale Therapie Level 1-4
  • Viscerale Mobilisation 1-2, Osteopathische Behandlungstechniken nach Barral – Ganzkörperdiagnose – Untersuchung und Behandlung des gastro – intestinalen / urogenitalen Systems
  • Funktionelle Orthonomie und Integration Basiskursreihe 1-3 "Manipulationskurs" und Spezialkurs (Manuelle Therapie für Wirbelsäule und Extremitäten)
  • Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn und Breuß zur Therapeutin für die Dorn Methode
  • Viszerale und craniosakrale Integration bei Kopfschmerz, CMD, Schwindel, Tinitus
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Gudrun Potthink - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Gudrun Potthink

Physiotherapeutin seit Februar 1986
Geprüfte Therapeutin der Manuellen Therapie
Osteopathin

Fort- und Weiterbildungen:
  • PNF-Techniken
  • Matten- und Barrentraining
  • Schröpftherapie
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Valentina Weber - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Valentina Weber

Physiotherapeutin seit April 2004
Geprüfte Therapeutin für Manuelle Lymphdrainage

Fortbildungen / Zertifikate:
  • Fußrefexonentherapie I-III bei Omarthrose und anderen Erkrankungen der Schulter
  • Kiefergelenkbehandlung bei craniomandibulärer Dysfunktion -CMD-
  • Viscerale Therapie Ösophagus, Dünndarm, Kolon, Zwerchfell, Magen
  • Craniosacrale Osteopathie Einführung/Aufbaukurs
  • Migränetherapie nach Kern "Wie der Körper Schmerzfreiheit lernt"
  • Faszien
  • Chiropraktik nach Mutzhas
  • Myofasziale Leitbahnen von Körper und Beinen
  • NL School: Funktionstörungen der Hüft- und Kniegelenke und ihre Korrektur
  • Verletzungen und Funktionstörungen der Schulter- und Ellenbogengelenke
    Korrekturalgorithmus
  • Viszerale Therapie Module I - II
  • Emotionaler Aspekt der Gesundheit in der Praxis der angewandten Kinesiologie, emotionale Dysfunktion traumatischen Ursprungs
  • Typologie der Persönlichkeit MBTI Grundkurs Psychosomatische Störungen und deren Korrektur
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken
  • Grundkurs PNF = Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
  • Geprüfte Therapeutin für PNF Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation

Leistungen

Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte


  • KG - ZNS PNF (BG Position 8103)
  • Manuelle Therapie / MT
  • Manuelle Lymphdrainage / MLD
    (zur Zeit leider keine Kapazitäten mehr für MLD!)

Anwendungen der Physikalischen Therapie


  • Krankengymnastik KG
    chirurgisch, orthopadisch, gynäkologisch, zahnärztlich etc.
  • Weiterbilung für Skoliose
  • Kieferbehandlungen, CMD
  • Manuelle Therapie / MT
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis KG ZNS / PNF
  • Klassische Massage / KMT
  • Bindegewebsmassage / BGM
  • Traktions-Extensionsbehandlung / Schlingentisch
  • Wärmeanwendung: Fango / Heißluft / Heiße Rolle
  • Kälteanwendung: Eis / Kühlpack

Unsere Praxis

Auf einer 160 Quadratmeter barrierefreien Fläche befinden sich neben dem Wartebereich und der großzügig gehaltenen Annahme sieben Therapieräume sowie ein rollstuhlgerechtes Kunden- / Patienten-WC.

Gesundheitsnachrichten

Überlastung ist der häufigste Grund für Achillessehnenbeschwerden
Überlastung ist der häufigste Grund für Achillessehnenbeschwerden

Die Achillessehne reißt meist beim Sport. Jedoch nicht, weil ein Spieler den Gegenspieler rücksichtslos in die Ferse tritt. Das ist eher selten. Meist ist die stärkste Sehne des menschlichen Körpers überlastet, etwa durch eine schnelle Belastungssteigerung, ohne dass ein Aufbautraining stattgefunden hat. Plötzliche Kraftbewegungen wie Sprint, Sprünge oder ein blitzartiger Richtungswechsel sind dann gefährlich. Das ist häufig der Fall bei Sportarten wie Tennis, Fußball, Volleyball, Leichtathletik oder Langstreckenläufen. Ein Knall ähnlich einem Peitschenhieb markiert den Riss der bis zu 1-cm-dicken Sehne. Sie verbindet die Ferse mit dem Schienbein.

Zum Schutz vor akuter Überlastung rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) allen, die über den Winter mit dem Sport pausiert haben, mit einem einfachen Trick in die Trainingssaison zu starten: „Wir raten dazu, die Sehnenstruktur und Wadenmuskulatur zunächst mit regelmäßigen Dehn- und Kräftigungsübungen vorzubereiten und die Sportaktivität langsam zu steigern“, sagt DGOU-Präsident Prof. Andreas Seekamp. Ein Beitrag zum aktuellen Therapiestandard der geschädigten Achillessehne ist jetzt in der Mitgliederzeitschrift Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN) erschienen.

Ein weiterer Tipp lautet: Beschwerden wie stechende Schmerzen in der Ferse oder Schwellungen an der Sehne ernst nehmen. Damit signalisiert die Achillessehne Überlastung – man spricht dann von einer sogenannten Tendinopathie. „Wir raten dann dringend zu einer kurzfristigen Schonung, Anpassung der sportlichen Belastung und Überprüfung der sportlichen Technik, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Es drohen sonst lange Ausfallzeiten von mehreren Wochen“, sagt Prof. Thomas Tischer, Leiter der DGOU-Sektion Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS).

Erholt sich die Achillessehne innerhalb von sechs Wochen nicht, sollten Betroffene einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie aufsuchen. „Wir schauen dann, ob es weitere ungünstige Einflüsse auf die Achillessehne gibt“, erklärt Prof. Christina Stukenborg-Colsman, Präsidentin der DGOU-Sektion Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk (D.A.F.). Neben der schnellen Belastungssteigerung bei untrainierter und ermüdeter Wadenmuskulatur und unzweckmäßigem Schuhwerk gibt es nämlich noch sogenannte intrinsische Faktoren, die eine Verletzung begünstigen können. Dazu zählen eine unterschiedliche Beinlänge, Fußfehlstellungen, muskuläre Dysbalancen oder die Vorschädigung der Achillessehne durch Degeneration oder Stoffwechselerkrankungen. „Häufig lassen sich Haarrisse feststellen. Die Sehne sollte dann nicht weiter strapaziert, sondern gezielt behandelt werden“, sagt Stukenborg-Colsman. In diesen Fällen stehen konservative Heilbehandlungen zur Verfügung, wie beispielsweise die Trainingstherapie oder die Extrakorporale Stoßwellentherapie. „Während früher die Entlastung im Vordergrund stand, nutzen wir heute mit der Trainingstherapie die gezielte Lasteinwirkung auf die Sehne. Damit werden Heilung und Regeneration der Sehne angeregt“, erklärt Tischer. Als wissenschaftlich ernüchternd hat sich mittlerweile die Therapie mit Kortison-Spritzen herausgestellt: Mehrere Übersichtsarbeiten verdeutlichen lediglich kurzfristige Effekte durch weniger Schmerzen. Langfristig jedoch gibt es weder eine Abnahme der Schmerzen noch funktionelle Verbesserungen. Aufgrund negativer Auswirkungen auf die Sehnenstruktur sollte auf Injektionen mit Kortison bei Tendinopathien verzichtet werden.

Beim frischen Achillessehnenriss stehen konservative und operative Therapieoptionen zur Verfügung. Minimal-invasive Nahttechniken, wie im OUMN-Beitrag genauer beschrieben, dienen der sicheren und stabilen Adaptation der Sehnenenden unter Erhalt des für die Regeneration wichtigen Hüllgewebes bei minimalem Operationsrisiko. Ziel ist es, eine Verlängerung der Beschwerden bzw. eine erneute Ruptur der Sehne zu vermeiden und die Muskelkraft und Ausdauer in der Wadenmuskulatur durch eine funktionelle Nachbehandlung schnell wiederherzustellen. „Eine Rückkehr zu sportlichen Aktivitäten sechs Monate nach dem Riss der Achillessehne gelingt 80 Prozent der Patienten“, sagt Prof. Stefan Rammelt, 1. Vizepräsident der D.A.F. Verschiedenen Quellen zufolge kommt der Achillessehnenriss hierzulande schätzungsweise 16.000- bis 20.000-mal vor.

Für einen guten Start in die Trainingssaison und zum Schutz der Achillessehne geben Orthopäden und Unfallchirurgen folgende Tipps:

• Übungen für die Konditionierung der Muskel-Sehnen-Einheit: Mit der ersten Fußhälfte auf die Treppenstufe stellen. Der hintere Fuß/die Ferse hängt in der Luft. Dann den Fuß nach oben abdrücken, für zwei Sekunden halten und danach nach unten absenken, 2 mal 15 Wiederholungen 3 mal täglich.
• langsame Belastungssteigerung beim Training, wenn vorher pausiert wurde
• Vorsicht bei wechselndem Bodenbelag und schlechtem Schuhwerk: Der Fuß sollte immer stabil gebettet und gestützt sein.
• Beschwerden ernst nehmen: Besser die Belastung anpassen oder mit dem Sport pausieren, als einen Sehnenriss riskieren.

Das sind die Symptome der akuten Tendinopathie:

• Schmerzen in der Ferse und im unteren Bereich der Wade
• stechende Schmerzen nach Ruhe und/oder Schmerzen bei Belastung
• Rötung und Überwärmung an der Ferse und um die Achillessehne

So stellt der Arzt fest, ob die Sehne verletzt oder gerissen ist:

• Ausführliche Anamnese: Der Arzt fragt nach dem Beschwerdebild, dem Ort und Zeitpunkt des Schmerzes sowie der Art der Belastung.
• Palpation: Der Arzt prüft, ob die Sehne durchgängig zu tasten ist. Bei einem Riss ist eine Lücke in der Sehnenkontur spürbar und Verletzte können ihren Fuß nicht mehr nach unten strecken.
• Sonografie: Der Arzt schaut sich mit einer Bildgebung die Sehnenstruktur an. Er erkennt degenerative Veränderungen, Entzündungen, eine Verdickung sowie das Adaptationsverhalten der Sehnenstümpfe bei Sehnenrissen.

Quellen zum Download: 1) Wenn die stärkste Sehne des menschlichen Körpers schmerzt, Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN), 1-2024 https://dgou.de/fileadmin/dgou/dgou/Dokumente/Pressemitteilungen/2024/Wenn_die_staerkste_Sehne_des_menschlichen_Koerpers_schmerzt_OUMN_2024_1.pdf

Narbenbehandlung ist direkt nach einer Operation sehr wichtig
Eine frühzeitige Narbenbehandlung fördert die Funktionalität der motorischen Fähigkeiten und Ästhetik Ihrer Haut.

Nach jeder Operation entstehen Narben, die zum Teil sichtbar und zu einem größeren Teil unter der Haut oft nicht sichtbar, aber dafür spürbar sind. In einer OP werden Schnitte, soweit es möglich ist, schmal und unauffällig ausgeführt. Leider kommt es auch vor, dass Narben schmerzhaft, groß und auffällig werden, weil Infektionen, Gewebezerreißungen oder Verbrennungen die Wundheilung stören oder verhindern.

In den ersten drei Tagen sprechen wir von einer Entzündungsphase, in der unser Körper die Wunde mit Wundsekret verschließt. Der Wundbereich reagiert mit einer Entzündung und Schwellung, die der Heilung dient. Unser Immunsystem und die Wundheilung werden aktiv. In den ersten sieben Tagen werden die zerstörten Zellen abtransportiert und vermehrt neue Zellen gebildet. Unser Körper beginnt nach fünf bis ca. einundzwanzig Tagen das Gewebe wieder mit Bindegewebe, mit Kollagen und Fasern aufzufüllen. In der Heilungsphase, die bis zu einem Jahr dauern kann, geht die Schwellung langsam zurück und es bilden sich eine neue Hautoberfläche mit den darunter liegenden Gewebeschichten. Dabei beginnen die Narben zu schrumpfen und fester zu werden, was ohne eine Behandlung zu Komplikationen führen kann.

Nach einer Operation können Störungen in der Zeit der Narbenheilung auftreten. Hier kann unter anderem eine Schwellung der Wundumgebung bestehen bleiben, welche durch ein oberflächliches Hämatom hervorgerufen werden kann. Gelegentlich kommt es auch vor, dass zu viel Bindegewebe gebildet wird und so eine unschöne Erhöhung entstehen kann. Manchmal kann es zu Verwachsungen der unterschiedlichen Gewebeschichten kommen, was zur Folge hat, dass Spannungen entstehen, die die Funktionen der organischen Abläufe und der körperlichen Motorik stark einschränken können.

Sind Störungen in der Wundheilung aufgetreten, so können diese hervorragend mithilfe einer Narbenbehandlung in der Ergotherapie therapiert werden. Hier wird auf die Funktionalität und Ästhetik besonders viel wird gelegt.

Damit sich nach einer Operation eine Narbe nicht verhärtet oder andere Komplikationen auftreten können, ist es sinnvoll, eine ergotherapeutische Narbenbehandlung baldig einzusetzen.

Ergotherapie fördert die Heilung der Narbe.

Einschulung kinderleicht gemacht
Smart tragen, Rücken schonen: Ein ergonomischer Schulranzen allein reicht nicht

Mit der Einschulung beginnt ein neuer, spannender Lebensabschnitt für viele Kinder. Bereits zu Ostern werden die ersten Schulranzen verschenkt – sei es als Tornister für ABC-Schützen oder als etwas „coolerer“ Schulrucksack für die weiterführende Schule. Die Auswahl ist riesig. Damit der Schulstart ohne Rückenschmerzen klappt, gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. wichtige Tipps, worauf man beim Kauf, Packen und Tragen eines Ranzens achten sollte. „Ein schwerer Schulranzen muss nicht grundsätzlich rückenschädlich sein“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler sowie medizinischer Experte im Prüfgremium der AGR. Der Verein zertifiziert nach umfassender Prüfung durch eine Fachkommission besonders rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel, unter anderem Schulranzen und Schulrucksäcke sowie ergonomische Kindermöbel.

Der Kauf des Schulranzens ist ein wichtiges Ereignis, das die Vorfreude auf den ersten Schultag steigert. Eltern machen sich die Auswahl nicht leicht – und es ist diese Mühe auch wert: „Im frühen Kindesalter wird das Fundament für die lebenslange Gesundheit gelegt. Ein Schulranzen sollte gut sitzen, denn falsch eingestellt kann er eine ungesunde Haltungsentwicklung und Rückenschmerzen verursachen“, betont Dr. Dieter Breithecker. „Noch wichtiger für eine gesunde Entwicklung ist aber, dass Eltern den vorhandenen und entwicklungsfördernden Bewegungsbedarf ihrer Kinder regelmäßig unterstützen, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Sitzzeiten in der Schule.“

Auf die richtige Trageweise kommt es an

Obwohl die meisten Schulranzen sogar passend für Größe und Körperbau des Kindes gekauft werden, sitzen sie, wie Studien zeigen, oft nicht richtig. „Häufig hängen sie lässig getragen zu tief. Das zwingt die Kinder dazu, ihren Körper als Ausgleich mehr nach vorn zu beugen, wodurch der Rücken stärker belastet wird“, sagt der Rückenexperte. Ein internationales Forschungsteam fand zudem heraus, dass ungleich eingestellte Rückengurte die Körperhaltung und die Rotation der Wirbelsäule dauerhaft ändern. Deutliche Unterschiede am Rücken der Kinder waren ein Jahr nach Schulbeginn feststellbar. Ein zu weit vom Körper entfernt sitzender Ranzen verlagert den Körperschwerpunkt nach hinten und führt zur Instabilität des Körpers. Die Folgen können Verspannungen, Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen sein.

Etwas Gewicht muss nicht schlecht sein

Ein Schulranzen mit etwas mehr Gewicht muss nicht rückenschädlich sein – im Gegenteil. „Bei einem gesunden Kind ist ein Zusatzgewicht von 15 bis 17 Prozent des Körpergewichtes absolut unbedenklich, der Ranzen kann dann sogar die Rückengesundheit fördern“, sagt Breithecker. „Der Rücken sollte nicht nur entlastet, sondern auch belastet werden. Das ist wichtig, damit die Muskeln und Knochen, die sich noch im Wachstum befinden, altersgemäß gestärkt werden können.“ Natürlich darf die Schultasche nicht zu schwer sein, das zumutbare Gewicht ist jedoch von Kind zu Kind unterschiedlich und hängt nicht nur vom Körpergewicht ab. Es richtet sich zum Beispiel danach, wie kräftig der Körper bereits ist oder ob es Vorerkrankungen gibt. Erziehende sollten sich daher auf keinen Fall von bestimmten Grenzwerten verunsichern lassen. „Eltern wollen ihren Kindern oft etwas Gutes tun, indem sie deren Ranzen tragen, doch es ist wichtig, dass der Kinderrücken trainiert wird. Natürlich funktioniert das nur, wenn der Ranzen gut eingestellt ist und selbstständig getragen wird“, sagt der AGR-Experte.

Auch das Packen will gelernt sein

Hefte, Bücher, Mäppchen, Brotzeit, Sportbeutel – da kommt schnell viel zusammen, was Kinder täglich in die Schule und wieder nach Hause schleppen. „Schwere Dinge sollten nah am Körper in den extra dafür vorgesehenen Fächern verstaut werden, leichtere weiter weg. Achten Sie deshalb auf eine sinnvolle Fächeraufteilung“, betont Breithecker.

Wer einen passenden Schulranzen oder Schulrucksack sucht, kann sich bei der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. informieren. Der deutsche Verein berät seit mehr als 25 Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema Rückengesundheit und zeichnet als Entscheidungshilfe rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel aus. Die unabhängige Prüfkommission besteht aus medizinischen Gesundheitsexperten verschiedener Fachgebiete.

Weitere Informationen und AGR-zertifizierte Schulranzen finden Sie unter www.agr-ev.de/schulranzen.

08.05.2024 DGA | Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

Wie die Raumfahrt bei Gelenkkrankheiten hilft
FAU-Forschende finden bei ESA-Studie Veränderungen des Gelenkknorpels

Wie wirkt sich Bettlägerigkeit auf den Knorpel der Gelenke aus? Ein interdisziplinäres Forschungsteam um PD Dr. Dr. Anna-Maria Liphardt vom Uniklinikum Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat durch die Teilnahme an einer von der Europäischen Raumfahrtorganisation ESA und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR geförderten Bettruhestudie hierzu neue Erkenntnisse gewonnen. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass eine Bettruhe mit einer Dauer von 21 Tagen zum Abbau von Typ-II-Kollagen, einem wichtigen Knorpelbestandteil, führen kann. Allerdings ist noch nicht klar, wie der übermäßige Abbau von Typ-II-Kollagen die Funktion dieses Gewebes beeinflusst. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Osteoarthritis and Cartilage“ veröffentlicht.*

Bettruhestudien sind ein wichtiges Instrument nicht nur für die Raumfahrtforschung und die Frage, wie der Zustand der Schwerelosigkeit die Gesundheit beeinflusst, sondern geben zum Beispiel auch Aufschluss darüber, welche Auswirkungen körperliche Inaktivität auf den Zustand von Menschen mit einer Erkrankung des Bewegungsapparats haben kann. Die Erkenntnisse aus solchen Studien können zur Entwicklung von Behandlungen beitragen, die einer Degeneration des Bewegungsapparats vorbeugen.

21 Tage strikte Bettruhe

Die Forschungsgruppe um PD Dr. Dr. Anna-Maria Liphardt, Arbeitsgruppenleiterin am Lehrstuhl für Innere Medizin III, untersuchte in einer Cross-over-Studie mit 12 gesunden männlichen Probanden, wie sich die Konzentrationen von Markern für Typ-II-Kollagen im Blut und die Ausscheidung dieses wichtigen Strukturbestandteils des Knorpels durch den Urin während einer 21-tägigen Bettruhe veränderte. Zunächst wurden die Daten der Teilnehmer während einer Dauer von sechs Tagen vor der Bettruhe ermittelt, in der sie ganz normal aktiv waren. Daran schlossen sich 21 Tage strikte Bettruhe an, mit einer um 6 Grad gesenkten Kopfseite des Bettes. Nur fürs Essen und aus Hygienegründen durften die Teilnehmer diese Position kurzzeitig leicht verändern. Nach der Bettruhe wurden sie sechs Tage lang weiter überwacht, während sie zu normaler Aktivität zurückkehrten.

Während der drei unterschiedlichen Studien-Kampagnen mit 21-tägiger Bettruhe erhielten die Teilnehmer entweder keine weitere Intervention, ein sogenanntes resistives Vibrationstraining über ein horizontales Vibrationstrainingsgerät oder resistives Vibrationstraining in Kombination mit einer Nahrungsergänzung in Form von Molkenprotein und Bikarbonat.

Auswirkungen auf Typ-II-Kollagen

Schon nach wenigen Tagen Bettruhe stiegen die Konzentrationen der Marker für den Abbau von Typ-II-Kollagen im Blut an. Das Gleiche galt für die Ausscheidung von Typ-II-Kollagen über den Urin. Einige der Marker blieben auch noch in den sechs Tagen nach der Bettruhe im Vergleich zum Ausgangswert erhöht. Nahrungsergänzung und Vibrationstraining wirkten dem Abbau von Typ-II-Kollagen nur minimal entgegen.

Die Forschenden schließen daraus, dass die Nichtnutzung des Bewegungsapparats – egal, ob durch Erkrankung oder Verletzung – vermutlich zu einer Veränderung des Gleichgewichts im Gelenkknorpelstoffwechsel führt. Dies könnte möglicherweise die Belastungsfähigkeit des Knorpels verringern. „Weitere Studien“, erklärt PD Dr. Dr. Liphardt, „sollten daher die näheren Auswirkungen auf den Knorpel im Blick haben und Gegenmaßnahmen entwickeln, damit Patientinnen und Patienten bei längerer Inaktivität, zum Beispiel durch wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, keine weiteren Schäden davontragen.“ Das FAU-Forschungsteam will diese Fragen im Rahmen einer 60-tägigen Bettruhestudie der ESA mit einer Besatzung der Internationalen Raumstation ISS in Toulouse, Frankreich, gemeinsam mit Prof. Dr. Anja Niehoff von der Deutschen Sporthochschule Köln und internationalen Kooperationspartnern, weiter untersuchen. Die Studie wird vom Institut für Raumfahrtmedizin und Physiologie (MEDES) durchgeführt.

* DOI: 10.1016/j.joca.2023.11.007

Apotheken-Notdienst

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bis 19.05. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm
Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

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      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

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    3. Rechtsgrundlage

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    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
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Unsere E-Mail-Adresse lautet:

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
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Fristen für Terminabsagen / Zahlungsziele


HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen, privaten Krankenkassen und Honorarvereinbahrung in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

ZAHLUNGSZIELE

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben.

Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.

Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Physiotherapeutische und sektorale heilpraktiktische Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen.

Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

IN RECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Physiotherapeutische Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird.

Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Praxis für Physiotherapie
Iris Tögemann