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Willkommen auf der Homepage unserer Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in Selm!



Bitte beachten Sie die Coronaregeln am Eingang!




Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Physiotherapiepraxis geben können.

Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen. Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Team der Physiotherapiepraxis Tögemann in Selm


Öffungszeiten
Montag
von 08:25 bis 15:00 Uhr (ab 15:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Dienstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch
von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Donnerstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen 24 Stunden vorher erfolgen müssen, da der Ausfall sonst in Rechnung gestellt wird.

Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann befinden wir uns in der Behandlung und leider sind dann unserer zwei Rezeptionsfachkräfte nicht zu gegen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie unverzüglich in unseren Freiräumen zurück!



Unser Team

Iris Tögemann - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Iris Tögemann

Inhaberin / Fachliche Leitung, Physiotherapeutin (1994) und sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie (2012)

Geprüfte Therapeutin für:
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Proriozeptive-Neuromuskuläre–Facilitation = PNF (KG ZNS)
  • Schlingentischtherapie

Berechtigt zur Einzelbehandlung nach dem System Schroth und zur Führung der Bezeichnung Schroth-Therapeutin ("Dreidimensionale Skoliose Behandlung nach K. Schroth")

Zertifikat, Fort- und Weiterbildungskurse:
  • Mobilisation des Nervensystems NOI (Neuro-Orthopedic-Institut) Level I und II
  • Funktionseinheit Kiefer "craniomandibuläre Dysfunktion" CMD
  • Atlastherapie
  • Kinesiotape-Methode (Grund- und Aufbaukurs)
  • Einführung in die manuelle Therapie Maitland – Konzept und Haptonomie
  • Dynamische Wirbelsäulentherapie nach Popp Kurs A+B+C
  • Rückenschule in der Einzelbehandlung sowie in der Gruppe als Präventivmaßnahme
  • Präventives und Rehabilitatives Aufbautraining
  • Einführung in die medizinische Trainingstherapie unter den Aspekten der manuellen Therapie, Funktionsanalyse, Cyriax und PNF
  • "Schulterschmerz – Aktuelle Therapie"
  • "Dynamische Stabilisierungen an der Lendenwirbelsäule bei degenerativen Erkrankungen"
  • Qualifikation in der Motopädagogik (senso- und psychomotorische Förderung)
  • Refresher Manuelle Lymphdrainage
  • Chiropressur nach Dr. Thome
  • Brain Gym
    Definition
    Brain Gym (deutsch: Gymnastik fürs Gehirn) ist ein Bewegungstraining, mit dessen Hilfe die rechte und linke Gehirnhälfte zentriert werden sollen, um die Lernfähigkeit zu verbessern.
    Sie wurden in den 1980er Jahren von Dr. Paul Dennison und seiner Frau Gail Dennison entwickelt.
    Lernen durch Bewegung.
    Bereich aus der Education-Kinesiologie – Edu-K. Es handelt sich hierbei um ein ganzheitliches System.

Ganzheitliche Techniken:
  • Kinesiologie Touch for Health
  • Fußreflexzonentherapie Grund – und Aufbaukurs
  • Craniosacrale Therapie Level 1-4
  • Viscerale Mobilisation 1-2, Osteopathische Behandlungstechniken nach Barral – Ganzkörperdiagnose – Untersuchung und Behandlung des gastro – intestinalen / urogenitalen Systems
  • Funktionelle Orthonomie und Integration Basiskursreihe 1-3 "Manipulationskurs" und Spezialkurs (Manuelle Therapie für Wirbelsäule und Extremitäten)
  • Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn und Breuß zur Therapeutin für die Dorn Methode
  • Viszerale und craniosakrale Integration bei Kopfschmerz, CMD, Schwindel, Tinitus
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Gudrun Potthink - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Gudrun Potthink

Physiotherapeutin seit Februar 1986
Geprüfte Therapeutin der Manuellen Therapie
Osteopathin

Fort- und Weiterbildungen:
  • PNF-Techniken
  • Matten- und Barrentraining
  • Schröpftherapie
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Valentina Weber - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Valentina Weber

Physiotherapeutin seit April 2004
Geprüfte Therapeutin für Manuelle Lymphdrainage

Fortbildungen / Zertifikate:
  • Fußrefexonentherapie I-III bei Omarthrose und anderen Erkrankungen der Schulter
  • Kiefergelenkbehandlung bei craniomandibulärer Dysfunktion -CMD-
  • Viscerale Therapie Ösophagus, Dünndarm, Kolon, Zwerchfell, Magen
  • Craniosacrale Osteopathie Einführung/Aufbaukurs
  • Migränetherapie nach Kern "Wie der Körper Schmerzfreiheit lernt"
  • Faszien
  • Chiropraktik nach Mutzhas
  • Myofasziale Leitbahnen von Körper und Beinen
  • NL School: Funktionstörungen der Hüft- und Kniegelenke und ihre Korrektur
  • Verletzungen und Funktionstörungen der Schulter- und Ellenbogengelenke
    Korrekturalgorithmus
  • Viszerale Therapie Module I - II
  • Emotionaler Aspekt der Gesundheit in der Praxis der angewandten Kinesiologie, emotionale Dysfunktion traumatischen Ursprungs
  • Typologie der Persönlichkeit MBTI Grundkurs Psychosomatische Störungen und deren Korrektur
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken
  • Grundkurs PNF = Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
  • Geprüfte Therapeutin für PNF Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation

Leistungen

Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte


  • KG - ZNS PNF (BG Position 8103)
  • Manuelle Therapie / MT
  • Manuelle Lymphdrainage / MLD
    (zur Zeit leider keine Kapazitäten mehr für MLD!)

Anwendungen der Physikalischen Therapie


  • Krankengymnastik KG
    chirurgisch, orthopadisch, gynäkologisch, zahnärztlich etc.
  • Weiterbilung für Skoliose
  • Kieferbehandlungen, CMD
  • Manuelle Therapie / MT
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis KG ZNS / PNF
  • Klassische Massage / KMT
  • Bindegewebsmassage / BGM
  • Traktions-Extensionsbehandlung / Schlingentisch
  • Wärmeanwendung: Fango / Heißluft / Heiße Rolle
  • Kälteanwendung: Eis / Kühlpack

Unsere Praxis

Auf einer 160 Quadratmeter barrierefreien Fläche befinden sich neben dem Wartebereich und der großzügig gehaltenen Annahme sieben Therapieräume sowie ein rollstuhlgerechtes Kunden- / Patienten-WC.

Gesundheitsnachrichten

Digitale Lehre führt zum „Sitzenbleiben“
61 Prozent der Studierenden bewegen sich weniger

Spätestens seit der Coronapandemie können sich Studierende den Weg in die Hochschule häufig sparen. Lehrveranstaltungen werden vermehrt in digitaler Form abgehalten oder aufgezeichnet und Lernmaterialien häufig auch online zur Verfügung gestellt. Das hat auch Auswirkungen auf das Bewegungsverhalten der Studierenden: Sie bleiben im wahrsten Sinne des Wortes häufiger sitzen. Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) gaben 61 Prozent der befragten Studierenden an, sich durch die zunehmende digitale Lehre im Alltag weniger zu bewegen. Dabei gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern. So sind 65 Prozent der Studentinnen der Meinung, sich wegen der zunehmenden digitalen Lehre weniger zu bewegen, bei ihren männlichen Kommilitonen sind es mit 56 Prozent deutlich weniger.

"Regelmäßige Bewegung fördert nachweislich die physische und psychische Gesundheit und ist gerade in Prüfungsphasen wichtig, um Stress abzubauen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Wem es schwerfällt, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren, könnte sich zum Beispiel von digitalen Anwendungen und Fitnesstrackern unterstützen lassen. Den Verlauf der eigenen Leistung zu sehen oder den Vergleich mit anderen kann sehr motivierend sein." Ein Fünftel (20 Prozent) der befragten Studierenden nutzt bereits digitale Hilfsmittel, um sich zu mehr Bewegung im Alltag zu motivieren.

Unterschiede bei den Studienfächern   Auch in Bezug auf die Studienfächer gibt es Unterschiede: In der Fachrichtung Wirtschafts- und Rechtswissenschaften führen unter anderem die digitalen Lehrveranstaltungen nach eigenen Angaben bei gut zwei Drittel (67 Prozent) der Studierenden zu weniger Bewegung im Alltag. Bei den Geistes- und Sozialwissenschaften konnte dies hingegen nur etwas mehr als die Hälfte (56 Prozent) beobachten.

Studierende wünschen sich stärkeren Fokus auf Gesundheit an Hochschulen Gleichzeitig wird deutlich, dass es bei den Gesundheitsangeboten von Hochschulen noch viel Verbesserungspotential gibt. So finden 82 Prozent der Befragten die Ausstattung mit ergonomischen Stühlen und Tischen an ihrer Hochschule verbesserungswürdig bzw. stark verbesserungswürdig. Die gesundheitsförderliche Ausgestaltung von Vorlesungen und Seminaren, zum Beispiel durch kurze Bewegungspausen, empfinden 70 Prozent als verbesserungswürdig bzw. stark verbesserungswürdig. Ein hoher Bedarf besteht außerdem bei Kursangeboten für die mentale Gesundheit, zum Beispiel zur Stressbewältigung - knapp die Hälfte (48 Prozent) wünscht sich hier Verbesserungen.

"Die Studierenden von heute sind auch die Beschäftigten von Morgen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sind daher auch die Hochschulen gefragt, mehr für die Gesundheit der Studierenden zu unternehmen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Ein strukturiertes Studentisches Gesundheitsmanagement kann da helfen", so Baas. "Mögliche gesundheitsfördernde Maßnahmen zum Thema Bewegung wären beispielsweise regelmäßige Bewegungspausen in Lehrveranstaltungen oder eine Erweiterung des Beratungsangebots zur physischen und psychischen Gesundheit."

30.11.2023 DGA | Quelle: Techniker Krankenkasse (TK)

Winter-Zeit ist Rückenschmerz-Zeit
Warum hat man im Winter mehr Rückenschmerzen und was hilft?

Kreuz- oder Rückenschmerzen gehören in Deutschland zu den größten Gesundheitsproblemen. Die Beschwerden sind meist schmerzhafte Verspannungen und am Morgen besonders stark, weil sich die Rückenmuskulatur während des Schlafens nicht entspannen konnte.

Viele Betroffene kaufen erfolglos teure Matratzen oder Lattenroste, aber für ein rückenfreundliches Bett gibt es ein bewährtes Hausmittel: ein warmes Bett mit einem medizinischen Lammfell oder einer wärmenden Matratzenauflage aus Schurwolle. Wichtig ist dabei, dass es Schafswolle und keine Kunstfaser ist, denn nur Schafswolle sorgt für das rückenfreundliche, trocken-warme Bettklima in dem die Muskeln besser entspannen können. Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Sydney haben bestätigt, dass man in einem Bett mit Schurwolle besser schläft und die Rheumaliga empfiehlt ein trocken-warmes Bettklima. Auf einer warmen Matratze hat man weniger Rückenschmerzen!

In einem kalten Zimmer und einem warmen Bett schläft man besser, aber leider ist die Matratze immer so kalt wie das Zimmer. Deshalb nutzen viele beim Zubettgehen eine Heizdecke oder eine Wärmeflasche aber im Laufe der Nacht wird die Matratze wieder kalt. Das ist schlecht, denn auf einer kalten Matratze verspannt sich die Rückenmuskulatur und man hat am Morgen Rückenschmerzen. Aus diesem Grund hilft eine natürlich warme Matratzenauflage oft mehr als eine neue Matratze. Elektrische Heizdecken machen nur beim Zubettgehen warm und werden während der Nacht kalt und feucht. Das ist genau das unangenehme kalt-feuchte Klima, welches Rückenschmerzen verstärkt.

Viel besser ist es, wenn die Unterlage nicht nur warm, sondern auch noch weich ist, denn das reduziert zusätzlich den Gewichtsdruck auf das Gewebe und die Nerven. Ein weiches und kuschelig warmes Bett sind beste Voraussetzungen für einen guten Schlaf und weniger Rückenschmerzen am Morgen. Wer leicht schwitzt, kann eine leichtere, atmungsaktive Zudecke wählen, denn Wärme steigt nach oben und kann so entweichen.

Lebensstil von Videospielerinnen und -spielern
Sitzzeiten nehmen zu, körperliche Aktivität nimmt ab

Videospielerinnen und -spieler verbringen täglich viele Stunden vor der Konsole oder dem Computer. Häufig mit negativen Folgen für ihre Gesundheit: Gamer bewegen sich immer weniger, die Sitzzeiten nehmen zu: von durchschnittlich 7,5 Stunden täglich in den Jahren 2019/2020 auf über 10 Stunden am Tag im Jahr 2023. Das zeigen Analysen der Deutschen Sporthochschule Köln und der AOK Rheinland/Hamburg, die über sechs Jahre hinweg durchgeführt wurden.

Seit 2017 kooperieren die AOK Rheinland/Hamburg und die Deutsche Sporthochschule und befragen seit 2018 jährlich hunderte E-Sportlerinnen und E-Sportler aus Deutschland zu ihrem Gesundheitszustand. Während sich ansonsten jedes Jahr mehr als 1.000 junge Erwachsene an den Umfragen beteiligt haben, waren es zuletzt in einem kürzeren Untersuchungszeitraum mehr als 400. Es zeichnet sich ein klarer Trend ab: Die durchschnittliche Sitzzeit der Videospielerinnen und -spieler ist von 7,5 Stunden in den Jahren 2019/2020 auf 10,1 Stunden in 2023 gestiegen.

Die Erhebungen zeigen aber auch, dass im Jahr 2023 ungefähr jede und jeder zweite Befragte (54 Prozent) die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Mindestaktivität von 150 Minuten körperlicher Bewegung pro Woche geschafft hat – trotz der langen Sitzzeiten. „Ein erfreulicher Wert und entgegen der allgemeinen Annahme, dass sich Videospielende nur wenig bewegen. Jedoch sehen wir auch, dass die Werte rückläufig sind“, sagt Chuck Tholl, Projektleiter des E-Sport Projekts an der Deutschen Sporthochschule. Im Jahr 2020 hatten bei ähnlicher Befragung noch 80 Prozent der Gamerinnen und Gamer angegeben, die WHO-Empfehlung zu erfüllen. Nur 32 Prozent der Videospielerinnen und Videospieler erreichen den empfohlenen Wert von mehr als 300 Minuten körperlicher Aktivität pro Woche, ab dem weitere gesundheits-förderliche Effekte zu erwarten sind. „Gerade dieser Benchmark sollte erreicht werden, um den negativen Auswirkungen des Videospielens entgegenzuwirken und langfristig leistungsfähig und gesund zu bleiben“, so Tholl.

„Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig konkrete und motivierende Maßnahmen der körperlichen Aktivität und Gesundheit in unserer modernen, von digitalen Unterhaltungsmedien geprägten Gesellschaft sind. Uns ist es wichtig, junge Menschen beim Gaming und im E-Sport zu begleiten. Mit gezielten Programmen für ein gesünderes Leben möchten wir sie besser in Bewegung bringen, ihre mentale und soziale Gesundheit fördern und einen Ausgleich zu den Aktivitäten an Konsole und PC in den Fokus rücken“, sagt Sabine Deutscher, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.

Besorgniserregende Entwicklungen bei der psychischen Gesundheit

Bei den Analysen von AOK Rheinland/Hamburg und Deutscher Sporthochschule stand auch das allgemeine Wohlbefinden im Fokus. Im Rahmen der Bewertung der mentalen Gesundheit sinken die Durchschnittswerte über die Jahre hinweg. In 2023 lag der Mittelwert bei nur noch 55 von 100 Punkten – 2022 noch bei 60 Punkten. Dieser Trend ist bedenklich, denn 33 Prozent der Befragten liegen aktuell sogar unter der kritischen Marke von 50, dem Grenzwert für weitere diagnostische Verfahren zur Untersuchung von Depressionen.

AOK-Umfrage zeigt: Auch die Allgemeinbevölkerung sitzt viel

Mit dem Bewegungsmangel und den langen Sitzzeiten stehen die Gamer übrigens nicht allein da. Auch die Allgemeinbevölkerung sitzt viel, so das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes: Demnach sitzt die Mehrheit (61 Prozent) aller Erwerbstätigen an einem normalen Arbeitstag mehr als vier Stunden. Mehr als ein Viertel (27 Prozent) sitzt sechs bis acht Stunden, etwa jeder Zehnte (12 Prozent) sogar acht Stunden und mehr. Außerdem hat die Forsa-Umfrage der AOK ergeben, dass 42 Prozent der Befragten eigene gesundheitliche Beschwerden auf Bewegungsmangel und langes Sitzen zurückführen.

„Diese Werte sind alarmierend. Bezieht man die Sitzzeiten dann noch auf das Alter oder weitere soziodemographische Faktoren besteht ein dringender Handlungsbedarf, um die Menschen auf die Bedeutung von Bewegung aufmerksam zu machen und ihnen aktive Unterstützung zu bieten“, sagt Sabine Deutscher. In der jüngsten Befragung von AOK Rheinland/Hamburg und der Deutschen Sporthochschule hatte das Durchschnittsalter bei 23 Jahren gelegen.

23.11.2023 DGA | Quelle: Deutsche Sporthochschule Köln

Sicherheit trifft Ergonomie
Gute Fahrt im rückenfreundlichen Kinder-Autositz

Autofahrten mit Kindern stellen Eltern vor eine Herausforderung: Wie findet man unter den vielen Modellen auf dem Markt einen sicheren und gleichzeitig bequemen Kindersitz? Herzstück bei Prüfungen von Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest ist die Unfallsicherheit. Die Ergonomie geht nur mit zehn Prozent in das Qualitätsurteil ein. „Dabei sollten Eltern von Anfang an auch die rückengesunde Entwicklung und den Komfort berücksichtigen“, empfiehlt der Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler Dr. Dieter Breithecker. Ein fachlich anerkannter Maßstab für rückenfreundliche Produkte, darunter auch Auto-Kindersitze, ist das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Es wird von einer unabhängigen Kommission aus medizinischen Fachleuten an Produkte vergeben, die strenge ergonomische Kriterien erfüllen.

AGR-Gütesiegel: Maßstab für rückenfreundliche Auto-Kindersitze

„Ein Kindersitz mit dem AGR-Gütesiegel verbindet strenge Sicherheitsstandards mit ergonomischem Komfort. Das ist die perfekte Kombination für bestmöglichen Schutz junger Passagiere im Auto“, erklärt Dr. Breithecker, Vorstandsmitglied des Forums Gesunder Rücken – besser leben e. V. und Mitglied der AGR-Prüfkommission. Den deutschen Verein, der seit mehr als 25 Jahren rückenfreundliche Produkte prüft und auszeichnet, unterstützen 150 000 Therapierende sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Prüfung wird durch die AGR organisiert, die Mitglieder des medizinischen Prüfungsgremiums werden durch die zwei größten deutschen Rückenschulverbände gestellt: das Forum Gesunder Rücken – besser leben e. V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen e. V.

Worauf es ankommt: Die Prüfungskriterien für rückenfreundliche Kinder-Autositze

Bei der Auswahl von rückenfreundlichen Auto-Kindersitzen muss die Sicherheit an erster Stelle stehen. „Aber auch die rückengerechte Sitzposition ist von Geburt an wichtig für die gesunde Entwicklung – besonders bei langen und häufigen Autofahrten. Ein leichter Ein- und Ausbau der Sitze schont außerdem den Rücken der Eltern“, erklärt der Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler Dr. Breithecker. Die AGR-Prüfung berücksichtigt unter anderem folgende Aspekte:

  • Individuelle Anpassung: Ein ergonomischer Kindersitz unterstützt die Wirbelsäule und fördert die natürliche Sitzhaltung des Kindes, um die Belastung für den Rücken zu minimieren. Er sollte mit dem Kind mitwachsen, z. B. indem Kissen eingesteckt oder herausgenommen werden können. Neugeborenen bietet ein spezieller Einsatz zusätzlichen Seitenhalt und einen flacheren Sitzwinkel.
  • Kopf- und Nackenstütze: Die optimale Positionierung und Polsterung der Kopf- und Nackenstütze bei einem Kindersitz verhindert Nackenverspannungen und schützt den empfindlichen Kopf bei einem Unfall. Beim Verstellen der Kopfstütze (idealerweise einhändig mit einfach erreichbarem Griff) wandern die Schultergurte automatisch mit.
  • Material und Atmungsaktivität: Atmungsaktive Materialien verhindern Überhitzung und Schwitzen, gerade bei längeren Fahrten. Ein leichtes, aber robustes Material der Sitzschale schont zudem den Rücken der Eltern beim Ein- und Ausbau des Sitzes.
  • Bequeme Handhabung: ISOfix-System und Drehfunktion ermöglichen es, den Sitz einfach und schnell im Auto zu fixieren, das Baby oder Kleinkind hineinzusetzen und anzuschnallen – rückenschonend für Eltern und Kind. Eine Babyschale kann auf einer separaten ISOfix-Basisstation mit einem Klick fixiert werden.
Safety first: Rückwärtsgerichtet fahren Kinder sicherer

Die Prüfung der AGR schließt selbstverständlich auch Sicherheitskriterien und gesetzliche Richtlinien mit ein. Aus Sicherheitsgründen sollte ein Sitz möglichst lange die Möglichkeit bieten, Kinder rückwärtsgerichtet zu befördern: Während eine Babyschale immer entgegen der Fahrtrichtung genutzt wird, kann auch der danach folgende Kindersitz in gleicher Weise montiert werden. So wird die Energie bei einem Unfall gleichmäßig auf den gesamten Rücken des Kindes verteilt, während die Sitzschale Kopf und Hals stützt. „Laut neuer i-Size Prüfnorm sollte rückwärtsgerichtet transportiert werden, bis das Kind mindestens 15 Monate alt ist. Ich empfehle, dies bis zum vierten Lebensjahr beizubehalten“, erklärt Dr. Breithecker. Sein wichtiger Tipp zum Schluss: „Wohlbefinden und Bewegungsvielfalt sind essenziell für die Rückengesundheit. Bei längeren Fahrten sollten Sie daher regelmäßig Pausen einlegen und sich bewegen. Dies gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.“

Welche Mindestanforderungen bei der AGR-Prüfung berücksichtigt wurden und weitere Kriterien, die bei rückenfreundlichen Auto-Kindersitzen und Babyschalen zu beachten sind, sowie entsprechende Produkte, die mit dem AGR-Gütesiegel ausgezeichnet wurden, gibt es auf: www.agr-ev.de/autokindersitze

20.11.2023 DGA | Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Bünder Str. 374
32120 Hiddenhausen
Tel: 05223/8 35 58
vom 01.12. - 09:00 Uhr
bis 02.12. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56

Datenschutz­erklärung

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Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm
Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

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    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
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    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Angaben gemäß § 5 des Telemediengesetzes

Anschrift:
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
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Leitung: Iris Tögemann


Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Aufsichtsbehörde:
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Platanenallee 16
59425 Unna
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Iris Tögemann, c/o Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann, Ludgeristr. 40, 59379 Selm

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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet:

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
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Fristen für Terminabsagen / Zahlungsziele


HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen, privaten Krankenkassen und Honorarvereinbahrung in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

ZAHLUNGSZIELE

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben.

Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.

Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Physiotherapeutische und sektorale heilpraktiktische Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen.

Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

IN RECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Physiotherapeutische Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird.

Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Praxis für Physiotherapie
Iris Tögemann