Montag
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(ab 15:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
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(ab 13:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Donnerstag
von 08:00 bis 18:30 Uhrv
Freitag
von 08:00 bis 15:00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen 24 Stunden vorher erfolgen müssen, da der Ausfall sonst in Rechnung gestellt wird.
Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann befinden wir uns in der Behandlung und leider sind dann unserer zwei Rezeptionsfachkräfte nicht zu gegen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie unverzüglich in unseren Freiräumen zurück!
Willkommen auf der Homepage unserer Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in Selm!
Bitte beachten Sie die Coronaregeln am Eingang!
Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Physiotherapiepraxis geben können.
Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen. Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.
Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!
Ihr Team der Physiotherapiepraxis Tögemann in Selm
Öffungszeiten
Montag
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Donnerstag
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Freitag
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Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.
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Unser Team
Iris Tögemann
Inhaberin / Fachliche Leitung, Physiotherapeutin (1994) und sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie (2012)
Berechtigt zur Einzelbehandlung nach dem System Schroth und zur Führung der Bezeichnung Schroth-Therapeutin ("Dreidimensionale Skoliose Behandlung nach K. Schroth")
Zertifikat, Fort- und Weiterbildungskurse:
Mobilisation des Nervensystems NOI (Neuro-Orthopedic-Institut) Level I und II
Einführung in die manuelle Therapie Maitland – Konzept und Haptonomie
Dynamische Wirbelsäulentherapie nach Popp Kurs A+B+C
Rückenschule in der Einzelbehandlung sowie in der Gruppe als Präventivmaßnahme
Präventives und Rehabilitatives Aufbautraining
Einführung in die medizinische Trainingstherapie unter den Aspekten der manuellen Therapie, Funktionsanalyse, Cyriax und PNF
"Schulterschmerz – Aktuelle Therapie"
"Dynamische Stabilisierungen an der Lendenwirbelsäule bei degenerativen Erkrankungen"
Qualifikation in der Motopädagogik (senso- und psychomotorische Förderung)
Refresher Manuelle Lymphdrainage
Chiropressur nach Dr. Thome
Spiraldynamik Einführung 3D Wirbelsäulentherapie bei lumbalen Beschwerden
Brain Gym -
Definition
Brain Gym (deutsch: Gymnastik fürs Gehirn) ist ein Bewegungstraining, mit dessen Hilfe die rechte und linke Gehirnhälfte zentriert werden sollen, um die Lernfähigkeit zu verbessern.
Sie wurden in den 1980er Jahren von Dr. Paul Dennison und seiner Frau Gail Dennison entwickelt.
Lernen durch Bewegung.
Bereich aus der Education-Kinesiologie – Edu-K. Es handelt sich hierbei um ein ganzheitliches System.
Akkupressur und Moxa Therapie
Ganzheitliche Techniken:
Kinesiologie Touch for Health
Fußreflexzonentherapie Grund – und Aufbaukurs
Craniosacrale Therapie Level 1-4
Viscerale Mobilisation 1-2, Osteopathische Behandlungstechniken nach Barral – Ganzkörperdiagnose – Untersuchung und Behandlung des gastro – intestinalen / urogenitalen Systems
Funktionelle Orthonomie und Integration Basiskursreihe 1-3 "Manipulationskurs" und Spezialkurs (Manuelle Therapie für Wirbelsäule und Extremitäten)
Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn und Breuß zur Therapeutin für die Dorn Methode
Viszerale und craniosakrale Integration bei Kopfschmerz, CMD, Schwindel, Tinitus
Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken
Valentina Weber
Physiotherapeutin seit April 2004
Geprüfte Therapeutin für Manuelle Lymphdrainage
Fortbildungen / Zertifikate:
Fußrefexonentherapie I-III bei Omarthrose und anderen Erkrankungen der Schulter
Kiefergelenkbehandlung bei craniomandibulärer Dysfunktion -CMD-
Geprüfte Therapeutin für PNF Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
Akkupressur und Moxa Therapie
Leistungen
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
KG - ZNS PNF (BG Position 8103)
Manuelle Therapie / MT
Manuelle Lymphdrainage / MLD
(zur Zeit leider keine Kapazitäten mehr für MLD!)
Anwendungen der Physikalischen Therapie
Krankengymnastik KG
chirurgisch, orthopadisch, gynäkologisch, zahnärztlich etc.
Weiterbilung für Skoliose
Kieferbehandlungen, CMD
Manuelle Therapie / MT
Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis KG ZNS / PNF
Klassische Massage / KMT
Bindegewebsmassage / BGM
Traktions-Extensionsbehandlung / Schlingentisch
Wärmeanwendung: Fango / Heißluft / Heiße Rolle
Kälteanwendung: Eis / Kühlpack
Unsere Praxis
Auf einer 160 Quadratmeter barrierefreien Fläche befinden sich neben dem Wartebereich und der großzügig gehaltenen Annahme sieben Therapieräume sowie ein rollstuhlgerechtes Kunden- / Patienten-WC.
Gesundheitsnachrichten
Bobath Therapie für Kinder
Spielerische Förderung, Bobath Konzept für Kinder. Die Entwicklung Ihres Kindes ist ein Zusammenwirken sensomotorischer, emotionaler und geistiger Elemente.
Ihr Kind setzt sich ständig mit der sozialen und gegenständlichen Umwelt auseinander. Dies wird in der Behandlung nach Bobath aufgegriffen. Die nach Bobath behandelnde Physiotherapeutin löst manuell bestimmte Bewegungen bei Ihrem Kind aus, indem sie an sogenannten Schlüsselpunkten Rotationsbewegungen initiiert. Die Muskelspannung Ihres Kindes soll möglichst normalisiert, koordinierte Bewegungsabläufe gefördert werden.
Eine Bobath-Behandlung wird meist in eine Spielsituation eingebettet, sodass die Anforderungen an das Kind spielerisch umgesetzt werden können. Sie findet auf dem Boden, der schrägen Ebene, dem Schaukelbrett, dem Gymnastikball, im Klettertunnel oder anderen kindgemäßen Räumlichkeiten statt.
Das Konzept der Bobath-Therapie ist eine ganzheitliche Behandlung von Kindern. Insbesondere bei Kindern mit Entwicklungsstörungen in Bewegung, Koordination und Wahrnehmung wird das Bobath-Konzept eingesetzt.
Eine wichtige Rolle in der Therapie spielt der Umgang mit dem Säugling oder Kind im Alltag, wie Tragen, An- und Ausziehen, Füttern und förderndes Spielen, worin die Eltern fördernd angeleitet werden.
In der Bobath-Therapie wird mit gesetzten Bewegungsanreizen das motorische Lernen spielerisch angeregt. Dabei werden Bewegungsabläufe gefördert und gegebenenfalls neu erlernen. Durch unterstützende Handgriffe wird Ihr Kind in seiner Regulation und Kontrolle von Haltung und Bewegung gefördert.
Ziel der Bobath-Therapie ist es, die inneren Möglichkeiten des Kindes zu entdecken und es in seinen Fähigkeiten zu fördern, um eine größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen.
Wirbelsäulenverletzungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Erst recht nicht, wenn Betroffene nach erfolgreicher Therapie wieder Sport treiben wollen. Bei den 15- bis 30-Jährigen ist der jeweils intensiv betriebene Sport selbst zu rund 14 Prozent die Ursache schwerer Wirbelsäulenverletzungen. Um welche es sich meist handelt und wie sie therapiert werden – darüber referierte Dr. med. Markus Pietrek, Wirbelsäulenchirurg und Leitender Arzt der Klinik für Spinale Chirurgie an der Schön Klinik Hamburg Eilbek auf dem 15. Zeulenrodaer Kongress für Orthopädie und Sportorthopädie. Der Kongress versorgt Experten jedes Jahr mit hochkarätigem Wissen.
Schwere Wirbelsäulenverletzungen entstehen u.a. häufig beim Skifahren, im Kampfsport, beim Reiten und bei Kontaktsportarten wie American Football und Rugby. Im Fußball und Basketball dagegen gibt es sie nicht so häufig.
Überwiegend sind es Wirbelbrüche, seltener auch traumatische Bandscheibenschäden, wenn der Sportler eine genetische Veranlagung dafür hat. In letzterem Fall reicht schon eine falsche Bewegung vor allem in den Rotations-Sportarten, wie z.B. Golf oder Tennis, und schon kann eine Bandscheibe funktionsuntüchtig werden.
Bei stabilen Brüchen der Halswirbelsäule, unteren Brustwirbelsäule und Lendenwirbelsäule reichen eine konservative Therapie mit vorübergehender Sportkarenz und Schonung, und nachfolgend einem Training ohne Belastung der Wirbelsäule. Nach 8 Wochen kann das Training erhöht werden, nach 10 bis 12 Wochen kann der Sportler meist wieder in das sportartspezifische Training einsteigen.
„Stärkere Brüche hingegen sind meist eine OP-Indikation“, so Dr. Pietrek, „Hier kommt es darauf an, in welchem Winkel, also wie schräg der Wirbel steht, und welche Anteile betroffen sind.“ Bei über 15 bis 20 Grad sollte der Patient möglichst schnell, das heißt binnen 2 bis 4 Tagen operiert werden. Es handelt sich um einen kleinen Eingriff mit vier Schrauben, die nach einem dreiviertel Jahr wieder entfernt werden. Bereits am Tag nach der OP gibt es schon eine physiotherapeutische Mobilisation, 14 Tage nach der OP kann der Betroffene langsam wieder mit einem leichten Training beginnen. Pietrek: „Meist erreichen die Sportler nach einem Jahr das Level, was sie vorher hatten – auch wenn die OP an der Halswirbelsäule stattfand.“
Bei Berstungsbrüchen, wo ein Großteil des Wirbels komplett „kaputt ist“, wird es schon schwieriger und langwieriger. Hier muss für einen Wirbelkörper-Ersatz gesorgt werden, der lange einheilen muss.
Wirbelbrüche mit Rückenmarksverletzungen sind der Worts Case: meist gibt es dann kein Zurück mehr in den ursprünglichen Sport.
Die sehr individuell gestalteten Trainingstherapien nach den Operationen umfassen ein breites Spektrum. Entscheidend für den Erfolg ist ein stetes Begleiten der Behandlung durch das gesamte Team von Physiotherapeuten, Sporttherapeuten, behandelnden Ärzten und natürlich den Trainern. In Hamburg wurde dazu ein spezielles Programm („Return to Activity“) entwickelt, welches Patienten nach ihrer Wirbelsäulen-OP im eigenen großen Trainings- und Therapiezentrum durchlaufen.
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
Rund ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland leidet unter Rückenschmerzen. 26,2 Millionen Menschen suchen deshalb ärztliche Hilfe. Der sogenannte interventionelle Ultraschall bietet innovative Möglichkeiten in der Schmerztherapie bei Rückenschmerzen. Durch ultraschallgesteuerte Injektionen an Wirbelgelenke oder an Nervenwurzeln können Schmerzen gezielt gelindert werden. Immer mehr Kliniken setzen diese Methode ein und die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) verzeichnet steigende Zahlen von Teilnehmenden bei Fortbildungsveranstaltungen. Ultraschallgestützte Interventionen sind auch Thema beim Dreiländertreffen vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Salzburg.
Schmerztherapeutische Eingriffe mittels Computertomografie an der Wirbelsäule sind seit Jahrzehnten etabliert. Seit einigen Jahren werden aber auch zunehmend Ultraschallverfahren eingesetzt. Diese reduzieren die Strahlenbelastung, ohne die Behandlungsqualität zu beeinträchtigen. „Moderne Ultraschallgeräte bieten enorme diagnostische und therapeutische Möglichkeiten in der Schmerzmedizin“, erklärt Dr. med. Peter Schwarzkopf, Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Schmerztherapie an den Sana Kliniken Leipziger Land - Klinikum Borna und stellvertretender Leiter der DEGUM-Sektion Anästhesiologie. Vor allem bei Bandscheibenvorfällen und in der Diagnostik haben sich ultraschallgestützte Eingriffe bewährt und weisen gute wissenschaftliche Evidenz auf (siehe Literatur).
Dabei führen Ärztinnen und Ärzte unter Ultraschallkontrolle eine Punktionsnadel an das schmerzverursachende Wirbelgelenk oder die gereizte Nervenwurzel und spritzen anschließend ein Schmerzmittel - gegebenenfalls in Kombination mit Cortison - zur Schmerzlinderung und Entzündungshemmung. „Ziel ist es, die Schmerzen zu lindern und so eine Physiotherapie zu ermöglichen, die unter akuten Schmerzen kaum möglich ist“, erklärt Schwarzkopf. Das Verfahren hat aber noch weitere Vorteile: Ohne diese Interventionen wären oft hohe Dosen von Opioiden nötig. Zudem sind ultraschallgestützte Verfahren Teil eines multimodalen Therapiekonzepts und können auch an peripheren Nerven eingesetzt werden.
Fortbildungscurriculum für schmerztherapeutische Interventionen
Die Sektion Anästhesiologie der DEGUM bietet bereits seit 2021 ein Fortbildungscurriculum für schmerztherapeutische Interventionen einschließlich Wirbelsäuleninterventionen an. Der 8-tägige Kurs steht allen Fachrichtungen offen und wird von DEGUM-Experten verschiedener Disziplinen geleitet. „Unser Ziel ist es, diese schonenden und kostengünstigen Verfahren in der Breite der Ärzteschaft zu verankern und dabei auf Belastung durch Strahlung oder Kontrastmittel zu verzichten“, betont Schwarzkopf. An den insgesamt 8 Grund- und Aufbaukursen sowie 2 Abschlusskursen in Augsburg und Borna haben rund 180 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen. „Diese moderne Konzept wird seit 3 Jahren zum Nutzen der Patienten und Patientinnen intensiv ausgebildet und die DEGUM verzeichnet einen deutlichen Zuwachs dieser Behandlungsmethode in Kliniken und Praxen“, so Schwarzkopf. Expertinnen und Experten findet man auf der Homepage der DEGUM unter https://www.degum.de/service.html.
Dreiländertreffen in Salzburg
Ultraschallgestützte Verfahren in der Anästhesie werden auch Thema beim Dreiländertreffen (DLT) der Fachgesellschaften für medizinischen Ultraschall aus Deutschland (DEGUM), Österreich (ÖGUM) und der Schweiz (SGUM) sein, das vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Salzburg stattfindet. „Der Ultraschall ist in der modernen Anästhesie mittlerweile angekommen. Er macht die Verfahren präziser und sicherer aber der Weiterbildungsbedarf ist noch groß“, so Schwarzkopf abschließend.
Literatur
Loizides A, Gruber H, Peer S, Galiano K, Bale R, Obernauer J. Ultrasound guided versus CT-controlled pararadicular injections in the lumbar spine: A prospective randomized clinical trial. Am J Neuroradiol. 2013. Wan Q, Wu S, Li X, et al. Ultrasonography-Guided Lumbar Periradicular Injections for Unilateral Radicular Pain. 2017;2017. Sadeghian H, Motiei-Langroudi R. Sonography guided lumbar nerve and facet blocks: The first report of clinical outcome from Iran. Radiography. 2018; 24:52-56. Hofmeister M, Dowsett LE, Lorenzetti DL, Clement F. Ultrasound- versus fluoroscopy-guided injections in the lower back for the management of pain: a systematic review. Eur Radiol. 2019; 29:3401-3409. Han SH, Park KD, Cho KR, Park Y. Ultrasound versus fluoroscopy-guided medial branch block for the treatment of lower lumbar facet joint pain. Med (United States). 2017;96. Shi W, Tian D, Liu D, Yin J, Huang Y. The comparison of measurement between ultrasound and computed tomography for abnormal degenerative facet joints. Med (United States). 2017;96. Baig S, Moon JY, Shankar H. Review of Sympathetic Blocks. Reg Anesth Pain Med. 2017;42:1. https://www.gesundheitsatlas-deutschland.de/erkrankung/rueckenschmerzen?activeVa... (zuletzt abgerufen 18.9.2024) https://www.aok.de/pp/bv/pm/gesundheitsatlas-rueckenschmerz/ (zuletzt abgerufen 18.9.2024)
Anlässlich des Welt-Rheuma-Tages am 12. Oktober betont Physio Deutschland die wichtige Rolle der Physiotherapie in der Behandlung von Menschen mit Rheuma. Gezielt angeleitete Bewegung kann Schmerzen lindern und Mobilität erhalten.
Rheuma betrifft Millionen Menschen weltweit und kann das tägliche Leben stark beeinträchtigen. Zum Welt-Rheuma-Tag am 12. Oktober möchte Physio Deutschland auf die entscheidende Bedeutung der Physiotherapie bei der Behandlung von Rheuma hinweisen.
Gezielte physiotherapeutische Bewegung gegen Schmerzen
Physiotherapeutische Maßnahmen zielen darauf ab, die Beweglichkeit der Gelenke zu fördern, Muskeln zu stärken und Schmerzen zu lindern. Durch individuell abgestimmte Übungen können Betroffene ihre Beweglichkeit verbessern und entzündlichen Prozessen entgegenwirken. Dies führt zu mehr Selbstständigkeit und einer verbesserten Lebensqualität. „Regelmäßige Bewegung ist besonders bei Rheuma ein entscheidender Faktor, um langfristig mobil zu bleiben“, sagt Ute Merz von Physio Deutschland (Webseite: www.physio-deutschland.de). Physiotherapeut*innen arbeiten dabei eng mit den Betroffenen zusammen. Sie erarbeiten gemeinsam gezielte Übungen, die auch im Alltag integriert werden können.
Zudem hilft Physiotherapie, Fehlhaltungen zu vermeiden und so weiteren Verschleiß zu verhindern. Neben aktiven Übungen können auch passive Therapien wie Massagen und Wärmeanwendungen eine unterstützende Rolle spielen. Der Welt-Rheuma-Tag ist eine wichtige Gelegenheit, die Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse von Rheumapatient*innen zu lenken und die Bedeutung einer interdisziplinären Behandlung, bei der die Physiotherapie einen festen Bestandteil bildet, zu unterstreichen. Bewegung ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität – gemeinsam gegen Rheuma!
Kontaktdaten des Verantwortlichen Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379
Selm Telefon: 02592/91 49 55 Fax: 02592/91 49 56 E-Mail: folgt in Kürze
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personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des
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Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO
Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten
eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche
alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt
wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom
Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem
Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung
durch uns zu übermitteln, sofern
die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf
einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das
Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen
Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17
DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die
Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6
Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese
Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der
betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene
das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten
zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher
Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der
Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem
Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung –
einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber
rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich
ist,
aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen,
zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und
Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9
Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene
Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen
Person getroffen wurden.
In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte
und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das
Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen
Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen
Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem
Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen
Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer
über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen
Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen
Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77
DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die
ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser
Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats
zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können
solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene
seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine
Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist
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Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes
Anschrift:
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379
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Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
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Fristen für Terminabsagen / Zahlungsziele
HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.
Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen, privaten Krankenkassen und Honorarvereinbahrung in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).
ZAHLUNGSZIELE
Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben.
Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.
Bitte bedenken Sie dabei immer:
Physiotherapeutische und sektorale heilpraktiktische Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen.
Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert
§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
IN RECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)
Die Physiotherapeutische Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.
(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).
(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.
Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird.
Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.