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Willkommen auf der Homepage unserer Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in Selm!



Bitte beachten Sie die Coronaregeln am Eingang!




Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Physiotherapiepraxis geben können.

Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen. Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Team der Physiotherapiepraxis Tögemann in Selm


Öffungszeiten
Montag
von 08:25 bis 15:00 Uhr (ab 15:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Dienstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch
von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Hausbesuchtätigkeit)
Donnerstag
von 08:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten Terminvergabe nach Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen 24 Stunden vorher erfolgen müssen, da der Ausfall sonst in Rechnung gestellt wird.

Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann befinden wir uns in der Behandlung und leider sind dann unserer zwei Rezeptionsfachkräfte nicht zu gegen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie unverzüglich in unseren Freiräumen zurück!



Unser Team

Iris Tögemann - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Iris Tögemann

Inhaberin / Fachliche Leitung, Physiotherapeutin (1994) und sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie (2012)

Geprüfte Therapeutin für:
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Proriozeptive-Neuromuskuläre–Facilitation = PNF (KG ZNS)
  • Schlingentischtherapie

Berechtigt zur Einzelbehandlung nach dem System Schroth und zur Führung der Bezeichnung Schroth-Therapeutin ("Dreidimensionale Skoliose Behandlung nach K. Schroth")

Zertifikat, Fort- und Weiterbildungskurse:
  • Mobilisation des Nervensystems NOI (Neuro-Orthopedic-Institut) Level I und II
  • Funktionseinheit Kiefer "craniomandibuläre Dysfunktion" CMD
  • Atlastherapie
  • Kinesiotape-Methode (Grund- und Aufbaukurs)
  • Einführung in die manuelle Therapie Maitland – Konzept und Haptonomie
  • Dynamische Wirbelsäulentherapie nach Popp Kurs A+B+C
  • Rückenschule in der Einzelbehandlung sowie in der Gruppe als Präventivmaßnahme
  • Präventives und Rehabilitatives Aufbautraining
  • Einführung in die medizinische Trainingstherapie unter den Aspekten der manuellen Therapie, Funktionsanalyse, Cyriax und PNF
  • "Schulterschmerz – Aktuelle Therapie"
  • "Dynamische Stabilisierungen an der Lendenwirbelsäule bei degenerativen Erkrankungen"
  • Qualifikation in der Motopädagogik (senso- und psychomotorische Förderung)
  • Refresher Manuelle Lymphdrainage
  • Chiropressur nach Dr. Thome
  • Spiraldynamik Einführung 3D Wirbelsäulentherapie bei lumbalen Beschwerden
  • Brain Gym
    Definition
    Brain Gym (deutsch: Gymnastik fürs Gehirn) ist ein Bewegungstraining, mit dessen Hilfe die rechte und linke Gehirnhälfte zentriert werden sollen, um die Lernfähigkeit zu verbessern.
    Sie wurden in den 1980er Jahren von Dr. Paul Dennison und seiner Frau Gail Dennison entwickelt.
    Lernen durch Bewegung.
    Bereich aus der Education-Kinesiologie – Edu-K. Es handelt sich hierbei um ein ganzheitliches System.

Ganzheitliche Techniken:
  • Kinesiologie Touch for Health
  • Fußreflexzonentherapie Grund – und Aufbaukurs
  • Craniosacrale Therapie Level 1-4
  • Viscerale Mobilisation 1-2, Osteopathische Behandlungstechniken nach Barral – Ganzkörperdiagnose – Untersuchung und Behandlung des gastro – intestinalen / urogenitalen Systems
  • Funktionelle Orthonomie und Integration Basiskursreihe 1-3 "Manipulationskurs" und Spezialkurs (Manuelle Therapie für Wirbelsäule und Extremitäten)
  • Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn und Breuß zur Therapeutin für die Dorn Methode
  • Viszerale und craniosakrale Integration bei Kopfschmerz, CMD, Schwindel, Tinitus
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Gudrun Potthink - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Gudrun Potthink

Physiotherapeutin seit Februar 1986
Geprüfte Therapeutin der Manuellen Therapie
Osteopathin

Fort- und Weiterbildungen:
  • PNF-Techniken
  • Matten- und Barrentraining
  • Schröpftherapie
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken

Valentina Weber - Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann in 59379 Selm

Valentina Weber

Physiotherapeutin seit April 2004
Geprüfte Therapeutin für Manuelle Lymphdrainage

Fortbildungen / Zertifikate:
  • Fußrefexonentherapie I-III bei Omarthrose und anderen Erkrankungen der Schulter
  • Kiefergelenkbehandlung bei craniomandibulärer Dysfunktion -CMD-
  • Viscerale Therapie Ösophagus, Dünndarm, Kolon, Zwerchfell, Magen
  • Craniosacrale Osteopathie Einführung/Aufbaukurs
  • Migränetherapie nach Kern "Wie der Körper Schmerzfreiheit lernt"
  • Faszien
  • Chiropraktik nach Mutzhas
  • Myofasziale Leitbahnen von Körper und Beinen
  • NL School: Funktionstörungen der Hüft- und Kniegelenke und ihre Korrektur
  • Verletzungen und Funktionstörungen der Schulter- und Ellenbogengelenke
    Korrekturalgorithmus
  • Viszerale Therapie Module I - II
  • Emotionaler Aspekt der Gesundheit in der Praxis der angewandten Kinesiologie, emotionale Dysfunktion traumatischen Ursprungs
  • Typologie der Persönlichkeit MBTI Grundkurs Psychosomatische Störungen und deren Korrektur
  • Sympathikustherapie nach Dr. Steinrücken
  • Grundkurs PNF = Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
  • Geprüfte Therapeutin für PNF Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation

Leistungen

Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte


  • KG - ZNS PNF (BG Position 8103)
  • Manuelle Therapie / MT
  • Manuelle Lymphdrainage / MLD
    (zur Zeit leider keine Kapazitäten mehr für MLD!)

Anwendungen der Physikalischen Therapie


  • Krankengymnastik KG
    chirurgisch, orthopadisch, gynäkologisch, zahnärztlich etc.
  • Weiterbilung für Skoliose
  • Kieferbehandlungen, CMD
  • Manuelle Therapie / MT
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis KG ZNS / PNF
  • Klassische Massage / KMT
  • Bindegewebsmassage / BGM
  • Traktions-Extensionsbehandlung / Schlingentisch
  • Wärmeanwendung: Fango / Heißluft / Heiße Rolle
  • Kälteanwendung: Eis / Kühlpack

Unsere Praxis

Auf einer 160 Quadratmeter barrierefreien Fläche befinden sich neben dem Wartebereich und der großzügig gehaltenen Annahme sieben Therapieräume sowie ein rollstuhlgerechtes Kunden- / Patienten-WC.

Gesundheitsnachrichten

Mein Körper. Meine Muskeln.
Mein Körper. Meine Muskeln.

Mehr als 600 Muskeln hat jede*r von uns. Sie geben uns die Kraft und Leistungsfähigkeit für ein aktives Leben. Muskeln können aber noch viel mehr, als nur unseren Körper in Bewegung zu setzen. Sie sind Kraftwerke, schütten Botenstoffe aus und beeinflussen so wesentlich unsere Gesundheit. Die Muskulatur ist damit das größte Organsystem unseres Körpers.

In einer Wissenssendung für die ARD haben Univ.-Prof. Dr. Ingo Froböse und Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bloch ihre Expertise zu Muskeln vorgestellt. Wilhelm Bloch sieht in der Muskulatur eine Art körpereigene Apotheke. Er erforscht seit Jahrzehnten die Myokine, die eine aktive Muskulatur aussendet. In einem aktuellen Projekt hat er herausgefunden, dass Myokine das Wachstum, die Teilung und die Bewegung von Krebszellen beeinflussen. Das Filmteam begleitet auch eine Patientin mit metastasiertem Brustkrebs, die an einer Begleitstudie von Bloch teilgenommen hat und neun Monate im Kraftraum Gewichte stemmte. Seitdem hat sich ihre Lebensqualität deutlich verbessert.

Ingo Froböse betont in dem Film, dass es nie zu spät sei, mit dem Krafttraining zu beginnen. Im Gegenteil: Vor allem im Alter ist das Muskeltraining besonders wichtig, um Sarkopenie, also dem degenerativen altersbedingten Abbau der Skelettmuskulatur, vorzubeugen. Für die Dreharbeiten hat die ARD-Redakteurin Katrin Focke die Deutsche Sporthochschule Köln besucht. Neben den Interviews mit den beiden Professoren hat das Filmteam auch einige Aufnahmen mit Studierenden der Spoho beim Sport auf dem Campus gemacht.

Die Reportage ist in der ARD-Mediathek verfügbar.

25.07.2024 DGA | Quelle: Deutsche Sporthochschule Köln

Thema Halswirbelsäule und Bandscheiben
Thema Halswirbelsäule und Bandscheiben

Die Halswirbelsäule besteht aus sieben Halswirbeln und den sechs dazugehörenden Bandscheiben, die in die Brustwirbelsäule übergeht. Wir unterscheiden den oberen und unteren Teil der Halswirbelsäule.

Probleme in den Halswirbeln

Der Kopf, der erste Halswirbel - lateinisch Atlas - sowie der zweite Halswirbel - lateinisch Axis - bilden zusammen die obere Halswirbelsäule. Diese beiden Halswirbel besitzen keine verbindende Bandscheibe. Auch wenn dieser obere Abschnitt nur zwei Wirbel besitzt, ist dies ein wichtiger Teil für die Bewegung der Halswirbelsäule, denn hier finden über 40 % der Kopf- und Nackendrehung statt.

Die untere Halswirbelsäule beginnt unterhalb des zweiten Halswirbels, hier befindet sich auch die erste Bandscheibe unserer Wirbelsäule. Allgemein führt die komplette Halswirbelsäule Bewegungen aus, wie die Neigung nach vorn - lateinisch Flexion, die Streckung und Überstreckung - lateinisch Extension, die rechts/links Drehung - lateinisch Rotation - und die seitliche rechts/links Neigung - lateinisch Lateralflexion. Soll diese Bewegungen in ihrer Funktion maximal ausgeführt werden, dann müssen auch die ersten 3 bis 4 Brustwirbel sich drehen, neigen und mitarbeiten.

Beispielsweise durch Schwindel, Kopf- und Stirnschmerzen, Augen- und Ohrendruck, Ohrenschmerzen, schmerzhafte und nicht schmerzhafte Bewegungseinschränkungen, Übelkeit, ausstrahlende Schmerzen Richtung Schulter und Armen oder einschlafende Hände, Karpaltunnelsyndrom und noch viele weitere Symptome können durch Probleme und Schmerzen in der Halswirbelsäule ausgelöst werden.

Wodurch entstehen aber jetzt Probleme und Schmerzen der Halswirbelsäule?

Es gibt unzählige Möglichkeiten und auch Mischformen für die Entstehung dieser Symptomatik. Einige Hauptursachen sind Überbelastung der Wirbelsäule und der umliegenden Strukturen, muskuläre Defizite, Schwächen und Instabilitäten der Halsmuskeln, Kieferprobleme wie Fehlbiss, verkrampftes Beißen, Knirschen, Fehl- und Schonhaltungen, täglich sitzende Arbeit und nicht zu vergessen, zu wenig Bewegung oder falsch ausgeführter Sport.

Wie kann dir die Physiotherapie bei solchen Problemen weiterhelfen?

Nach einer ausführlichen Befundung der Halswirbelsäule und der angrenzenden Gebiete, wird je nach Problematik meist passiv über manuelle Grifftechniken mit den Defiziten der Wirbel, Muskulatur und Faszien gearbeitet. Zudem erhältst du Übungen wie Dehnungen, kurze Kraftübungen und Faszientraining für zu Hause, um selbst unterstützend zur Verbesserung deines Problems mitarbeiten zu können.

Es gibt hier kein Allheilmittel, das für jeden Patienten gleichermaßen hilft, denn jede Patientin und jeder Patient darf mit seinem Problem individuell betrachtet und behandelt werden. Denn jeder von uns ist einmalig, und das gilt auch für jede Problematik und damit auch für deren Lösung.

22.07.2024 DGA | Quelle: Like Physio, Kevin Glaser (openPR)

Lasst den Philipp zappeln
Warum Schulkinder nicht zu lange still sitzen wollen und sollen

Für viele ABC-Schützen beginnt im Sommer „der Ernst des Lebens“. Auch für alle älteren Schülerinnen und Schüler heißt es jetzt wieder: die Schulbank drücken – im wahrsten Sinne des Wortes. Haben sie sich im Kindergarten oder in den Sommerferien noch viel bewegt, verbringen sie jetzt wieder viele Stunden sitzend am Schreibtisch. „Bewegungsmangel ist ungesund für die körperliche und geistige Entwicklung. Wenn Kinder auf dem Stuhl umherrutschen oder kippeln ist das notwendig und sinnvoll, auch in der Schule“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler sowie medizinischer Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. Der Verein informiert zum Thema Rückengesundheit und zeichnet rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel aus, darunter auch ergonomische Sitz- und Schreibmöbel für Kinder sowie Schulranzen.

In keinem Alter nehmen Kinder so deutlich zu wie zu Beginn ihrer Schullaufbahn. Der Grund liegt vermutlich unter anderem darin, dass sich die Zeit, die sie sitzend verbringen, auf 10,5 Stunden an Schultagen und 7,5 Stunden am Wochenende erhöht. Unser Alltag ist vom Sitzen geprägt – vor allem für jüngere Kinder ist das eine große Umstellung. „Wir behindern die Kinder in ihrem natürlichen Bedürfnis, sich zu bewegen, ihren Körper und ihr Gehirn zu aktivieren und damit letztlich auch besser zu lernen. Bewegung ist ein Grundbedürfnis, wie Essen, Trinken und Schlafen“, sagt Dr. Dieter Breithecker. „Studien zeigen, dass die Bewegung Nervenzellen im Gehirn dabei unterstützt, sich zu verbinden. Man kann also sagen: Bewegung ist Nahrung fürs Gehirn.“

Rückenschmerzen durch Bewegungsmangel – schon bei Kindern

Der Mangel an Bewegung, aber auch die starre Haltung können nicht nur die geistige Entwicklung behindern, sondern auch den Rücken belasten: Jedes vierte Schulkind leidet regelmäßig an Rückenschmerzen. Gerade in den ersten Lebensjahren, in denen sich der Organismus von Kindern noch im Aufbau befindet, benötigt er eine regelmäßige Beanspruchung: „Nur wenn Muskeln, Sehnen und Knochen bewegt werden, entsteht der notwendige biologische Entwicklungsreiz“, sagt der Rückenexperte. „Klettern, Rennen und Springen – all das ist wichtig, um die Funktion und Leistungsfähigkeit des Körpers zu gewährleisten und ihn zum Wachsen anzuregen.“ Der intervallartige Wechsel zwischen körperlicher Anstrengung und Pause kurbelt den Stoffwechsel und das Herz-Kreislauf-System an, die Muskulatur erhält Wachstumsreize und die Knochenstruktur festigt sich.

Wenn Sitzen unvermeidbar ist, dann sollten Kinder und Jugendliche nicht in einer starren Haltung am Schreibtisch verharren. „Beim rückenfreundlichen Sitzen ist Lümmeln erlaubt: mal nach vorne lehnen, mal auf dem Tisch abstützen, mal weit zurücklehnen, die Arme strecken oder auch mal kippeln“, sagt AGR-Experte Breithecker.

Möbel, die den natürlichen Bewegungsdrang unterstützen

Um die Rückengesundheit zu fördern, sollten Sitz- und Schreibmöbel ergonomisch, verstellbar und dem Bewegungsbedürfnis der Kinder entsprechen. Höhenverstellbare Tische und Stühle können mit dem Kind „mitwachsen“ und so über viele Jahre genutzt werden. Für ein „lebendiges, bewegtes Sitzen“ sollten die Sitzmöbel natürliche und intuitive Haltungswechsel unterstützen. Eine flexible oder mehrdimensional bewegliche Sitzfläche sorgt für zusätzliche Bewegungsimpulse. „Wenn ein Kind auf seinem Stuhl hin und her rutscht, immer mal wieder aufsteht, wird das von Erwachsenen oft als hyperaktiv fehlgedeutet – dabei ist es meist ein gesunder und spontaner Bewegungsdrang, der ausgelebt werden muss und den man unterstützen sollte“, sagt AGR-Experte Breithecker. Die Kinder und Jugendlichen handeln damit intuitiv und nach ihren Bedürfnissen.

Auch mal unvorsichtig sein – dem Rücken tut es gut

Auf einen Baum klettern, kopfüber an den Beinen von einer Kletterstange baumeln oder von einer Mauer springen. Selbst wenn es schwerfällt: Eltern sollten die kindliche Lust an Bewegung aktiv unterstützen, dabei auch mal beide Augen zudrücken und nicht zu übervorsichtig sein. „Auch die Erfahrung mit Wagnis und Risiko, sei es beim Klettern auf dem Schulhof oder beim Freizeitsport, fördert wichtige Kernkompetenzen für das Leben, wie Risikobereitschaft und Risikobewertung“, so Breithecker.

Wenn die Erwachsenen die Aktivität dann noch vorleben und spannende Angebote für eine bewegte Freizeit bieten, werden die Kinder ihrem Vorbild gerne folgen. Eine Radtour zu einem Baggersee, ein Kletterkurs oder eine gemeinsame Yogastunde – alles ist gut, was Spaß macht und in Aktion bringt.

Die AGR setzt sich seit mehr als 25 Jahren für die Förderung der Rückengesundheit ein und zeichnet als Entscheidungshilfe ergonomische Produkte mit dem AGR-Gütesiegel aus. Die unabhängige Prüfkommission besteht aus medizinischen Gesundheitsexperten verschiedener Fachgebiete.

Weitere Informationen und AGR-zertifizierte Produkte für Kinder: www.agr-ev.de/kinderruecken

Tipps zur Förderung von Bewegung im Schulalltag

  • Aktive Schulwege: Bringen Sie Ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Roller in die Schule. In einer Laufgemeinschaft mit Nachbarskindern macht der Schulweg noch mehr Spaß und fördert soziale Kompetenzen sowie Verantwortung.
  • Flexible Unterrichtsmethoden: Sitzkreise auf dem Boden oder bewegte Pausen fördern die körperliche Aktivität.
  • Bewegte Freizeit: Vereinssport, Unternehmungen mit Freunden, Spielen im Freien – in der schulfreien Zeit sollten sich die Kinder so viel wie möglich bewegen.

18.07.2024 DGA | Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

IFK-Tag der Wissenschaft 2024
Symposium zum 20. Jubiläum

„Welcome, bienvenue, bienvenido, velkommen!“, begrüßte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., die Anwesenden beim 20. IFK-Tag der Wissenschaft am 28. Juni an der Hochschule Osnabrück. „Physiotherapie International“ war das Motto der diesjährigen Veranstaltung, mit der sich der IFK bereits seit 20 Jahren für die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Physiotherapie einsetzt. „Wir feiern also in diesem Jahr ein kleines Jubiläum“, so Repschläger.

Bereits zum zweiten Mal durfte der IFK mit seinem Tag der Wissenschaft in Osnabrück zu Gast sein. „Auch wenn eigentlich jeder Tag ‚Tag der Wissenschaft‘ sein sollte – wir freuen uns sehr, dass der IFK wieder hier ist“, verkündete Prof. Dr. Christoff Zalpour, Direktor des Instituts für angewandte Physiotherapie an der Hochschule Osnabrück. „Es gibt mehrere Preise im Bereich der Physiotherapie, aber keiner ist so historisch bedeutsam wie der des IFK“, sagte er und gab damit schon einen Ausblick auf den traditionell zweiten Teil der Veranstaltung – die Verleihung der IFK-Wissenschaftspreise.

Ein Blick über den Tellerrand – Physiotherapie international Gemeinsam mit den Teilnehmenden warfen die Referenten einen Blick über den Tellerrand hinaus und zeigten auf, wie Physiotherapie in anderen Ländern funktioniert, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede liegen. Prof. Zalpour betonte, wie wichtig der Perspektivwechsel sei, der durch den Kontakt zu Physiotherapiekollegen aus anderen Ländern entsteht. „Man kann heute eigentlich kaum noch forschen, ohne Kollaboration, ohne diejenigen miteinzubeziehen, die auf dem jeweiligen Gebiet Experten sind.“ Und die finde man eben häufig im Ausland. Der norwegische Manualtherapeut Svein Kristiansen gab im Rahmen der Veranstaltung einen spannenden Einblick in die Arbeit im Direktzugang im norwegischen Gesundheitssystem. Über den „Advanced Scope Physiotherapist“, also Physiotherapeuten mit erweitertem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Australien sprach Hon.-Prof. Dr. Brigitte Tampin in ihrem Vortrag. Und Prof. Dr. Susan Armijo-Olivo aus Chile berichtete über ihre eigenen Erfahrungen in der Physiotherapie in Chile, Kanada und Deutschland und verglich ihre Wahrnehmung der drei Länder miteinander.

Von Covid-19 über Exoskelette bis zur Komplexität in der Physiotherapie: vielfältige Themen beim IFK-Wissenschaftspreis Nach dem wissenschaftlichen Symposium übergaben Brigitte Heine-Goldammer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des IFK, und Ute Repschläger die IFK-Wissenschaftspreise an die Gewinner. Die Nachwuchswissenschaftler stellten im Rahmen der Preisverleihung ihre Arbeiten kurz vor. Auch in diesem Jahr deckten die ausgezeichneten Arbeiten ein breites Feld an Themen der Physiotherapie ab.

Die diesjährigen Preisträger des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie „Masterarbeiten“ sind: 1. Platz: Arne Vielitz von der Hochschule Osnabrück mit seiner Arbeit „The impact of a one-time neuroscience pain education in 7th-grade students – a non-randomized wait-list controlled trial“. Der Preis in Höhe von 3.000 Euro wurde von ORTHOSCOOT gesponsert.

2. Platz: Carla Maria Zander von der Hochschule für Gesundheit Bochum mit ihrer Arbeit über die „Berufliche Weiterentwicklung im Berufseinstieg in der ambulanten physiotherapeutischen Praxis“. Der Preis in Höhe von 2.000 Euro wurde vom IFK gesponsert.

Die diesjährigen Preisträger des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie „Bachelorarbeiten – klinisch/experimentell“ sind: 1. Platz: Thomas Öhrlein von der Alice Salomon Hochschule Berlin mit seiner Bachelorarbeit zum Thema „Wahrnehmung und Beschreibung von Komplexität im therapeutischen Handeln bei Physiotherapeut_innen“.

2. Platz: Noyan Erdem von der Fachhochschule des Mittelstands Bamberg mit seiner Arbeit „Einfluss einer dreiwöchigen stationären Rehabilitationsmaßnahme auf den Gesundheitsstatus von Covid-19-Patienten“.

Die Preise dieser Kategorie Höhe von 2.000 und 1.500 Euro wurden von der Helmsauer Gruppe gesponsert.

Die diesjährigen Preisträger des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie „Bachelorarbeiten – Literatur/Konzept“ sind: 1. Platz: Ronja Soppa und Denis Smolarek von der Hochschule Osnabrück mit ihrer Arbeit „Effects of exercise on brain plasticity, brain activity and endogenous pain-related substances in individuals with musculoskeletal pain: a systematic review”.

2. Platz: Adrian Engelhardt von der Internationalen Berufsakademie Darmstadt mit seiner Arbeit „Zu Auswirkungen eines Gehtrainings mittels Exoskeletts vs. konventionellem physiotherapeutischem Gehtraining auf die Gehfähigkeit von subakuten Schlaganfallpatienten“.

Die Preise dieser Kategorie in Höhe von 2.000 und 1.500 Euro wurden von der opta data Gruppe gesponsert.

Die diesjährigen Preisträger des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie Posterpreise sind: Posterpreis „Master“: Marcel Wojtynek von der Hochschule für Gesundheit in Bochum für das Poster seiner Arbeit „Selbstwahrnehmung der Physiotherapie im Hinblick auf die Förderung der bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz der Gesellschaft“.

Posterpreis „Bachelor“: Melissa Knoll von der Hochschule Osnabrück für das Poster ihrer Arbeit „Identifizierung differentialdiagnostisch relevanter Kasuistiken der oberen Extremität in der internationalen Literatur: ein Scoping Review“.

Die Preise dieser Kategorie in Form eines Büchergutscheins im Wert von 300 Euro sowie eines Jahresabos der Zeitschrift „Physioscience“ wurden vom Thieme Verlag gesponsert.

Details zum Programm des IFK-Tags der Wissenschaft und den Wissenschaftspreisträgern finden Sie auch hier.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Deichkamp 13
32051 Herford
Tel: 05221/17 88 25
vom 26.07. - 09:00 Uhr
bis 27.07. - 09:00 Uhr
Kirchplatz 2
32130 Enger
Tel: 05224/23 30
vom 27.07. - 09:00 Uhr
bis 28.07. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm
Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

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    3. Rechtsgrundlage

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

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    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann
Ludgeristr. 40
59379 Selm

Leitung: Iris Tögemann


Telefon: 02592/91 49 55
Fax: 02592/91 49 56
E-Mail: folgt in Kürze

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Aufsichtsbehörde:
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Platanenallee 16
59425 Unna
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Iris Tögemann, c/o Praxis für Physiotherapie Iris Tögemann, Ludgeristr. 40, 59379 Selm

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet:

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
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Fristen für Terminabsagen / Zahlungsziele


HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen, privaten Krankenkassen und Honorarvereinbahrung in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

ZAHLUNGSZIELE

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben.

Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.

Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Physiotherapeutische und sektorale heilpraktiktische Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen.

Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

IN RECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Physiotherapeutische Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird.

Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Praxis für Physiotherapie
Iris Tögemann